Hauptnavigation

Kirche und Schloss Dippoldiswalde, Neustadt - Brunnen
 

Tierseuchen - Zoonosen

  • Gesundheitsüberwachung der Tierbestände, insbesondere hinsichtlich Tierseuchen und vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten (Zoonosen)
  • Überwachung des Tierhandels einschließlich Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen
  • Bearbeitung von Anträgen an die Sächsische Tierseuchenkasse für Erstattungen für tierärztliche Leistungen und Beihilfen und Entschädigungen wegen Tierseuchenbekämpfung
  • Überwachung der unschädlichen Beseitigung  von toten Tieren, Schlachtnebenprodukten einschließlich spezifiziertes Risikomaterial sowie sonstige tierische Nebenprodukte

Rinder, Schafe und Ziegen sind gegen Blauzungenkrankheit zu impfen

Krankes Schaf

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienst erlässt folgende Allgemeinverfügung

In den Jahren 2007 und 2008 kam es in Deutschland zu zahlreichen Erkrankungen bei Rindern und Schafen durch Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit, Serotyp 8.

Aufgrund dessen ist es auch 2009 erforderlich, in Deutschland eine flächendeckende Impfung bei Rindern, Schafen und Ziegen durchzuführen. Diese Impfung kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Tiere rechtzeitig, vor Beginn der Weidesaison 2009 einen wirksamen Impfschutz erworben haben.

Aus diesem Grund wird hiermit verfügt:

Alle Rinder, Schafe und Ziegen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im impffähigem Alter sind bis spätestens 31.05.2009 wirksam gegen Blauzungenkrankheit, Serotyp 8 zu impfen. Die Impfung wird durch Tierärzte mit amtlichem Auftrag durchgeführt.

Rechtsgrundlage hierfür ist die EG - Blauzungenbekämpfung- u. Durchführungsverordnung in der Fassung vom 24. September 2008 (BGBl. I  s. 1905), § 4 Absatz 1a in Verbindung mit dem Impferlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Abteilung Gesundheits- und Veterinärwesen, Gesundheitlicher Verbraucherschutz, vom 16.01.2009.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienst, Dr.-Friedrichs-Str. 2, 01744 Dippoldiswalde, schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Widerspruch eingelegt werden. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsverordnung vom 19.03.1991 (BGBL. I S 686) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Die Einlegung eines etwaigen Widerspruchs hat damit keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, um vorstehende Maßnahme zur Prophylaxe einer gefährlichen Tierseuche ohne Verzögerung und wirksam umsetzen zu können.

Unser Service für Sie


  

Karte vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Dr. Werner Müller - Abteilungsleiter

Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Dr.-Friedrich-Straße 2 (Haus 2)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03504 620-2501
Fax: 03504 620-2509

Benita Plischke - Referatsleiterin

Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Dr.-Friedrich-Straße 2 (Haus 2)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03504 620-2510
E-Mail: E-Mail

Allgemeine Sprechzeiten

Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr