
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienst des Landratsamtes unseres Landkreises ist auch zuständig für die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen. Die Rechtsgrundlage dafür finden die mit den Ermittlungen und der Durchsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragten Tierärztinnen und Tierärzte im Deutschen Tierschutzgesetz sowie entsprechenden Verordnungen und Gutachten. Daneben ist aber auch ein umfangreiches Wissen über Lebensansprüche und Verhaltensweisen der unterschiedlichsten Tierarten erforderlich.
Jährlich gehen durchschnittlich zwei- bis dreihundert Tierschutzanzeigen in der Veterinärbehörde des Landkreises ein. Diese betreffen insbesondere Hunde- und Katzenhaltungen aber auch landwirtschaftliche Nutztiere und andere Tierarten.
Ist die Anzeige sachlich begründet, dann ist es in erster Linie Ziel der Veterinärbehörde, die Tierbesitzer über artgerechte Tierhaltung aufzuklären und so eine dauerhafte Verbesserung für die Tiere zu erreichen.
Letzteres kann aber auch bei Uneinsichtigkeit der Tierhalter durch nachdrückliche verwaltungsrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden. Sollte auch das nicht helfen, bleibt nur die Wegnahme der Tiere. Diese Tiere werden dann bis zur Übergabe an neue Tierhalter auf Kosten der bisherigen Besitzer in Tierheimen untergebracht.
Weitere Zuständigkeiten umfassen:
Was ist für eine korrekte Bearbeitung einer Tierschutzanzeige nötig?
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515 2420 |
|---|---|
| Fax: | 03501 515 2409 |
| E-Mail: |
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| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
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| Freitag: | 09:00 - 13:00 Uhr |