
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren (§ 30 Abs. 3 StVO).
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres gilt das Verbot für die gleiche Fahrzeuggruppe auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen für alle Samstage in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass diese an Sonn- und Feiertagen auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind:
Für alle anderen Fahrten an Sonn- und Feiertagen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung!
Ausnahmegenehmigungen von diesen Bestimmungen können erteilt werden, wenn der Transport der Waren im öffentlichen Interesse liegt (z.B. zur Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungseinrichtungen oder zur termingerechten Be- oder Entladung von Seeschiffen) und die Dringlichkeit der Beförderung nachgewiesen wird. Wirtschaftliche und / oder wettbewerbliche Gründe rechtfertigen eine Ausnahmegenehmigung nicht.
Wenn Sie Transporte grenzüberschreitend durchführen, gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen. Eine gemeinsame europäische Regelung existiert nicht. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Konsulaten und Grenzpolizeistationen des Einreiselandes.
Notwendige Unterlagen
Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03504 620-3145 |
|---|---|
| Fax: | 03504 620-3108 |
| E-Mail: |
| Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 13:00 Uhr |