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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Referat Unterhalt und Rechtsschutz

Das Referat Unterhalt und Rechtsschutz berät und unterstützt sowohl Eltern, die allein für ihr Kind sorgen, als auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Es übernimmt Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Erklärungen zum Sorgerecht u.ä. Weitere Aufgaben sind Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche.

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Unser Service für Sie

Dr. Eckhard Bihler - Referatsleiter

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