
Der Landkreis ist für seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugleich Straßenaufsichtbehörde. In dieser Funktion führt das Referat Straßenverwaltung die mit der Straßenaufsicht erforderliche Fachaufsicht durch. Dies umfasst die Prüfung und fachliche Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Verbindung mit straßenbezogenen Fördermittelanträgen.