
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Gemäß § 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen genehmigungspflichtig. Hier hinein fallen auch die Fahrten, die für Hochzeiten, die für den Transfer von Bahnhof zur Klinik/Hotel/Pension und zurück durchgeführt werden.
Hierbei wird unterschieden nach den Erlaubnissen zur Durchführung des Verkehrs:
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-4213 |
|---|---|
| Fax: | 03501 515-8-4213 |
| E-Mail: |
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|---|---|
| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
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