
Den richtigen Ansprechpartner erreichen Sie unter:
Grundschulen: Frau Hofmann - Tel.: 03501 515-4407
Mittelschulen: Frau Thater - Tel.: 03501 515-4405
Gymnasien/Berufsschulen: Frau Gensel-Schelbert - Tel.: 03501 515-4410
Förderschulen: Frau Baake - Tel.: 03501 515-4406
Freigestellter Schülerverkehr: Frau Eckart - Tel.: 03501 515-4411
ÖPNV: Frau Schmid - Tel.: 03501 515-4404
Zur Sitzung des Kreistages am 21.06.2010 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschlossen sowie eine Richtlinie dazu erlassen.
Damit wird der Begriff der nächstgelegenen Schule, welche ein Kriterium für den Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung ist, umfassender erläutert.
Es werden vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Beförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen, aufnahmefähigen bzw. verkehrsmäßig am günstigsten gelegenen Schule der entsprechenden Schulart, die den angestrebten Bildungsgang und Bildungsabschluss anbietet, übernommen. Dies trifft auf die an Mittelschulen und Gymnasien angebotenen Profilbereiche zu. Für Schüler der Grundschulen ist die nächstgelegene Schule die Schule, in deren Schulbezirk der Schüler wohnt.
Des Weiteren wurden in einer Richtlinie ergänzende Ausführungen zur Schülerbeförderungssatzung in Bezug auf Kriterien zur Beförderung im freigestellten Schülerverkehr sowie zu Merkmalen der besonderen Gefährlichkeit eines Schulweges aufgenommen.
Nach dem Schulgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der notwendigen Schülerbeförderung. Die Kosten für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für diese Aufgabe belaufen sich auf rund 5 Mio. Euro pro Jahr. Davon trägt der Landkreis 3,5 Mio. Euro. 1,5 Mio. Euro werden über die Eigenanteile der Eltern finanziert.
Nach der Fusion der Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis zum 1. August 2008 wird es künftig auch eine einheitliche Schülerbeförderungssatzung geben. Die beiden "alten" Satzungen wurden inhaltlich überarbeitet.
Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Festsetzung der Mindestentfernung
Zumutbarkeit (Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
Erhebung eines Eigenanteils
Erwerb von Fahrausweisen
Antragsverfahren
Wirksam wird die Satzung mit dem Schuljahr 2009/10.

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