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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Güterkraftverkehr

Wer geschäftsmäßige oder entgeltliche Gütern mit Kraftfahrzeugen, einschließlich Anhänger, mit mehr als 3,5 Tonnen (auch PKW und Anhänger) zulässiges Gesamtgewicht befördert, unterliegt der Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Containerdienste und Entsorgungsunternehmen unterliegen ebenfalls dem GüKG.

Hierbei wird unterschieden in:

  • Nationalen Güterkraftverkehr mit der Erlaubnisurkunde
  • Grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit der Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)

Gesetzliche Grundlagen sind das GüKG und die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.

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