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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Stabsstelle Schülerbeförderung und ÖPNV

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß § 23 Abs. 3 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Ersatzschulen freier Träger auf seinem Gebiet.

Darüber hinaus organisiert und finanziert der Landkreis die notwendige Beförderung der Schüler auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung. Dabei regelt die Satzung zur Schülerbeförderung Anspruchsberechtigung, notwendige Beförderungsleistungen sowie Verfahren der Kostenerstattung für Fahrten von Schülern auf dem Schulweg von und zum stundenplanmäßigen Unterricht.

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Irina Heise - Abteilungsleiterin

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