
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eine junge Frau, um die 30 Jahre alt, hat es ganz schlimm erwischt: sie klagt über Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber mit Schüttelfrost und fühlt sich matt. Es geht ihr so schlecht, dass sie ihren Hausarzt nicht aufsuchen kann und wählt den Notruf 112, um Hilfe ins Haus zu holen. Am Telefon wird sie aber darauf hingewiesen, dass dies kein Notfall ist und sie sich an ihren Hausarzt oder die Rettungsleitstelle wenden müsse.
Die Disponenten in den Leitstellen sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die auf alle Hilfeersuchen richtig reagieren müssen. Deshalb sind die dem Notfallmeldenden bei seinem Anruf gestellten Fragen kein lästiges Übel, sondern zwingend notwendig, um die richtige Entscheidung zu treffen und die optimale Hilfe zu vermitteln. Anhand der gestellten Fragen entsteht für den Disponenten ein Notfallbild, aus dem dann die Entscheidung hervorgeht, ob in dem speziellen Fall der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst oder ein Notarzt zu rufen ist.
Eine plötzlich einsetzende Atemnot bei einem Asthmaanfall, der akute Brustschmerz oder ein Sturz aus über 3 Metern Höhe sind in jedem Fall Indikationen für einen Notarzteinsatz, da es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt. Klassische Grippesymptome, wie in obigem Fall, bedürfen jedoch der Behandlung durch den Hausarzt bzw. den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst.
Unter dem Begriff "Notfallrettung" versteht man die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen bei Notfallpatienten, meist unter Einbeziehung eines Notarztes, die Herstellung der Transportfähigkeit und den unter fachgerechter Betreuung durchzuführenden Transport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
Der Gesetzgeber formuliert im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, auch "Blaulichtgesetz" genannt, Notfallrettung so: "Notfallpatienten sind Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend medizinische Hilfe erhalten."
Für die Sicherstellung dieser Aufgabe stehen vierzehn Rettungswachen zur Verfügung. Diese befinden sich in:
Altenberg, Bad Schandau, Dippoldiswalde, Dorfhain, Frauenstein, Freital, Glashütte, Heidenau, Kreischa, Neustadt, Pirna, Sebnitz, Stolpen und Wilsdruff.
In den Wachen Dippoldiswalde, Freital, Heidenau, Neustadt und Pirna sind die fünf im Landkreis vorhandenen Notarztstandorte integriert.
Über die Leitstellen Dresden bzw. Bautzen besteht ferner die Möglichkeit den jeweils dort stationierten Rettungshubschrauber, der auch über einen Notarzt verfügt, anzufordern. Als Einsatzstrategie wird bei der Durchführung der Notfallrettung das sogenannte Rendezvous-System angewendet. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen kommen meist aus verschiedenen Standorten und treffen sich am Notfallort.
Wenn ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt, kontaktieren Sie die Leitstelle über den Notruf 112. Näheres was Sie beim Abgeben eines Notrufes beachten sollten, finden Sie auf der Seite Leitstellen/Notruf.

Wenn der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Bereitschaftsarzt) erforderlich ist, rufen Sie die Rettungsleitstelle an:
für die Region des ehemaligen Landkreises Sächsische Schweiz die Leitstelle in Pirna:
Tel. 03501 49180
für die Region des ehemaligen Weißeritzkreises die Leitstelle in Dippoldiswalde:
Tel. 03504 19292
Der Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag, Dienstag und Donnerstag
ab 19:00 Uhr,
Mittwoch und Freitag ab 14:00 Uhr sowie
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
ab 07:00 Uhr
Ab dem darauffolgenden Tag ab 07:00 Uhr ist der Hausarzt für seine Patienten zuständig.
Eine Zeitvorgabe für das Erscheinen des Arztes gibt es in diesem Fall nicht. Seitens der Rettungsleitstellen werden die Hilfeersuchen zeitnah weitervermittelt. Jedoch kann es für die Hilfesuchenden zu längeren Wartezeiten durch die relativ großen Einzugsgebiete und das hohe Aufkommen an Einsätzen für den Bereitschaftsarzt kommen.
Den Notruf 112 bitte in diesen Fällen nicht wählen - diese Nummer soll für lebensbedrohliche Situationen immer erreichbar sein!
Hausanschrift:
01796 Pirna, Zehistaer Straße 7 (Haus F)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-450 |
|---|---|
| Fax: | 03501 56 95 10 |
| E-Mail: |

Hausanschrift:
01796 Pirna, Zehistaer Straße 7 (Haus F)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 49180 bzw. Notruf 112 |
|---|---|
| Fax: | 03501 56 95 10 |
| E-Mail: |

Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Rabenauer Straße 45
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03504 19 222 bzw. Notruf 112 |
|---|---|
| Fax: | 03504 61 33 29 |
| E-Mail: |