
Der Kreistag beschloss auf seiner letzten Sitzung des Jahres 2011 die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Notfallrettung, Krankentransport sowie Bergrettungsdienst im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die Gebührensatzung Rettungsdienst.
Grundlage dafür bilden die jährlich durchzuführenden Verhandlungen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) durch den Landkreis als Träger des Rettungsdienstes. Dabei werden auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung einheitliche, leistungsgerechte Entgelte für den Rettungsdienst vereinbart.
Auf Grund der erhöhten tatsächlichen Kosten für die Vorhaltung und Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport und einem sinkendem Einsatzaufkommen im qualifizierten Krankentransport, ergeben sich zwangsläufig höhere vereinbarte Entgelte und damit auch eine Erhöhung der Gebühren für den Rettungsdienst.
Für gesetzlich krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger ergibt sich auch aus der Erhöhung keine Veränderung bei der Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport. Die Kosten sind durch die jeweilige Krankenkasse abgesichert.
Nur medizinische Einrichtungen und privat versicherte Personen haben die Kosten des jeweiligen Rettungseinsatzes entsprechend der Satzung zu tragen. Einen Unterschied in der Höhe der vereinbarte Entgelte (gesetzlich Versicherte) und den festgesetzten Gebühren (privat Versicherte) gibt es nicht.
Die neue Gebührensatzung Rettungsdienst wurde am 18.01.2012 im Amtsblatt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge öffentlich bekannt gemacht. Sie finden diese unter der Rubrik Rechtsgrundlagen sowie über den unten stehenden Link.
Landrat Michael Geisler, Bürgermeister Thomas Kirsten sowie Günther Braun, Präsident des DRK Kreisverbandes Dippoldiswalde e.V., weihten am 4. Januar 2012 die neue Rettungswache in Altenberg ein.
Außerdem übergab Landrat Michael Geisler dem DRK Kreisverband als Leistungserbringer vor Ort einen neuen Rettungswagen.
Als ein Vorteil des neuen Standortes der Rettungswache stellte Landrat Geisler in seinem Grußwort die schnellere Erreichbarkeit der einzelnen Notfallorte und die damit verbundene Verbesserung der vorgeschriebenen Hilfsfrist heraus. Zukünftig werden zwei Rettungswagen, ein Krankentransportwagen sowie zwei Bergwachteinsatzfahrzeuge in der Rettungswache zur Verfügung stehen.
"Heute ist ein historischer Tag, denn erstmals wird ein allradgetriebener Rettungswagen in der Rettungswache Altenberg in Dienst gestellt. Damit können Patienten auch unter schwierigen Witterungsbedingungen optimal versorgt werden.", so Landrat Geisler bei der Übergabe.
Das neue Fahrzeug wurde durch die Firma Ambulanzmobile in Schönebeck ausgebaut. Es verfügt über 190 PS (Turbodiesel Direkteinspritzer), ist allradgetrieben und hat ein Automatikgetriebe. Neben der "Standardmedizintechnik" hat der Krankentransportwagen einen Defibrillator vom Typ "Corpuls 3". Dies entspricht der neuesten angewandten Technik in der Notfallrettung. Außerdem steht ein Beatmungsgerät für die assistierte Beatmung von Notfallpatienten zur Verfügung. Das Fahrzeug hat rund 167.000 Euro gekostet. Die Krankenkassen hatten der Beschaffung im Vorfeld zugestimmt.
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