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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung / Hort
  • Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen / Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der einzelnen Städte und Gemeinden
  • Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
  • Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
  • Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
  • Bewilligung von Leistungen gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen
  • Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
  • Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
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Unser Service für Sie

Claudia Wiedemann - Referatsleiterin

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