
Das Referat Lebensmittelüberwachung vollzieht die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft 178/2002; 852/2004; 853/2004, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die einschlägigen Rechtsverordnungen.
Zu den Aufgaben des Referates Lebensmittelüberwachung gehört der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung durchgeführt. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden Schlachttiere bei Hausschlachtungen und gewerblichen Schlachtungen einer obligatorischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen. Erlegte Wildschweine und andere trichinenuntersuchungspflichtige Wildtiere werden auf Trichinen untersucht.
Darüber hinaus werden auch Verbraucherbeschwerden zur Lebensmittelsicherheit entgegengenommen und bearbeitet.
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