
Alle schulpflichtigen Kinder werden zur Beurteilung der Schulfähigkeit vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Abteilung Gesundheit untersucht.
Der Stichtag zur Schulpflicht ist der 30. Juni des Jahres, in welchem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.
Alle Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, können ebenfalls von ihren Eltern angemeldet werden und sind damit automatisch schulpflichtig.
Darüber hinaus können alle noch jüngeren Kinder, die den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen, von ihren Eltern angemeldet werden (vorzeitige Einschulung).
Ziel der Einschulungsuntersuchung ist es, die Gesundheit des Kindes zu erhalten und mögliche Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen. Dabei informiert der Jugendarzt die Eltern rechtzeitig über die notwendigen therapeutischen Maßnahmen. Auch der Schulleiter wird hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen für das Kind beraten.
Inhalt
Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit eines Elternteils dringend erforderlich.
Die Entscheidung über die Schulaufnahme wird vom Schulleiter getroffen.
Wird die Aufnahme in eine Förderschule erwogen, wird von der regional zuständigen Grundschule das sogenannte Förderschulaufnahmeverfahren eingeleitet. Im Ausnahmefall können Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn sie aufgrund ihres ungenügend entwickelten körperlichen und/oder geistigen Gesundheitszustandes weder in einer Regel-, noch in einer Förderschule erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
Was ist mitzubringen?
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01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)
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01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
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