
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 27 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes ist ausschließlich der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen als obere Vermessungsbehörde zuständig.
Wir empfehlen, die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit an die Abteilung Vermessung zu schicken, damit vor der Weiterleitung an die zuständige Stelle benötigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beigelegt werden können.
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen wird dann über die weitere Vorgehensweise informieren.
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßpark 22 (Haus 7)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-3357 |
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