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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Hinweis zu Ordnungswidrigkeiten

Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 27 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes ist ausschließlich der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen als obere Vermessungsbehörde zuständig.

Wir empfehlen, die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit an die Abteilung Vermessung zu schicken, damit vor der Weiterleitung an die zuständige Stelle benötigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beigelegt werden können.

Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen wird dann über die weitere Vorgehensweise informieren.

 

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