
Die geometrische Qualität der jetzigen digitalen Liegenschaftskarte (ALK) entspricht wegen unzureichender Digitalisierungsunterlagen (analoge Liegenschaftskarten verschiedenster Maßstäbe, Genauigkeiten und Entstehungen) in vielen Bereichen nicht den aktuellen Anforderungen. Die Kartenränder der analogen Liegenschaftskarten passen an vielen Stellen nicht widerspruchsfrei aneinander, so dass an diesen Stellen die Flurstücksgrenzen in der ALK als gepunktete Linien mit der Bezeichnung "Flurstücksgrenze fehlerhaft, Berichtigung anhängig" geführt werden.
Außerdem besteht zwischen den Daten des Liegenschaftsbuches und den Daten der Liegenschaftskarte nicht immer Übereinstimmung. Auch hier liegen die Ursachen in der Entstehungsgeschichte des Liegenschaftskatasters.
Des Weiteren werden Fehler in vergangenen Katastervermessungen festgestellt, die in der Regel durch den Verursacher behoben werden müssen. Sind die Verursacher nicht mehr tätig, ist die Fehlerbehebung durch die unteren Vermessungsbehörden (im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge die Abteilung Vermessung) durchzuführen.
Ziel dieser Berichtigungen des Liegenschaftskatasters ist die Verbesserung der Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches Register zum Nachweis des Eigentums an Grund und Boden sowie als wichtige Grundlage für Geoinformationssysteme.
Wird ein Katasterfehler vermutet bzw. festgestellt, kann ein formloser Antrag auf Berichtigung des Liegenschaftskatasters gestellt werden.
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