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Kirche und Schloss Dippoldiswalde, Neustadt - Brunnen
 

Pflanzenschutz

Aufgabe der unteren Forstbehörden ist die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes im Wald sowie die Kontrolle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Vorbeugend wird ein Pflanzenschutzmonitoring für die wichtigsten Schaderreger wie Borkenkäfer oder Nonne sowie eine Überwachung der Quarantäneschädlinge (eingewanderte Arten mit hohem Schadpotential) durchgeführt.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Forstwirtschaft

Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich, so kann der Waldbesitzer dies unter bestimmten Voraussetzungen (entsprechende Qualifikation) selbst durchführen oder an ein dafür qualifiziertes Unternehmen vergeben. Für das Unternehmen besteht eine Anzeigepflicht bei der unteren Forstbehörde (Landratsamt). Die Anzeigepflicht besteht sinngemäß auch, wenn im Rahmen gewerblicher Zwecke andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten werden sollen.

Die ausführlichen Regelungen zur Anzeige und zu den persönlichen Anforderungen stehen in den Paragraphen 9 und 10 des Pflanzenschutzgesetzes.

Das Anzeigeformular finden Sie in der folgenden Datei (Download).

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: 

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
GB 3 - Abteilung Forst
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna oder

per Fax: 03504/6203609

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Karte vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Dietmar Holz - Referatsleiter

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