
Wälder haben im ländlichen Raum eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Gleichzeitig erfüllen sie vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Darüber hinaus stellt die heutige Gesellschaft immer höhere Ansprüche an den Wald und die Forstwirtschaft.
Das Waldgesetz dient dem Schutz des Waldes, der Förderung einer multifunktionalen Forstwirtschaft und dem Interessensausgleich zwischen Waldbesitzern und gesellschaftlichen Akteuren.
Die untere Forstbehörde achtet u. a. auf die Wiederaufforstung kahlgeschlagener Flächen sowie eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.
Tiefreichendes und intensives Wurzelwachstum schützt vor Bodenabtrag (Erosion)
Wald auf erosionsgefährdeten Standorten wird als Bodenschutzwald bezeichnet. Erosionsgefährdet durch Abtrag und Auswaschung sind steile rutschgefährdete, felsige oder flachgründige Hänge. Wald auf solchen Standorten ist „Schutzwald“ kraft Gesetzes (§ 29 Sächsisches Waldgesetz). In Bodenschutzwäldern sind die Waldbesitzer für den Erhalt und Schutz einer stabilen und standortsgerechten Bewaldung zuständig. Auch die Verjüngung sollte rechtzeitig gesichert werden. Auf vielen Standorten wachsen junge Bäume und Sträucher von allein (Naturverjüngung). Auf schwierigen Flächen sollten Eigentümer oder beauftragte Firmen jedoch rechtzeitig nachpflanzen. Das kann notwendig werden, wenn nicht genügend Naturverjüngung heranwächst oder die vorhandenen Baumarten (z. B. Fichte) ungünstig für den Standort sind. Wichtig sind der dauerhafte und standortgerechte Baumbestand auf der Fläche und eine intensive und tiefe Durchwurzelung des Waldbodens. Kahlschläge sind zu vermeiden, falls doch notwendig, sind diese von der Forstbehörde zu genehmigen.

Hier kommen weder Rettungs- noch Holzfahrzeuge durch.
Unsere Wälder sind beliebte Erholungsgebiete für viele Menschen. Ob während eines Spazierganges zu den ersten kräftigeren Sonnenstrahlen im Frühling, beim Wandern oder Radeln im Sommer oder Stapfen durch den verschneiten Winterwald - man sucht und findet hier Ruhe und Entspannung.
Allerdings sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass man sich auf fremden Grund und Boden aufhält.
Kraft Gesetzes hat man in der feien Natur ein Betretungsrecht. Dies bedeutet, dass man zu Fuß Waldwege und Waldflächen auf eigene Gefahr betreten darf.
Das Fahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen und das Abstellen dieser Fahrzeuge im Wald sind nicht Teil des Betretungsrechtes.
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Gehölzschnitt im Wald
Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Entspannung genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert. Wohl jeder hat sich schon über Abfall- und Müllhaufen im Wald geärgert.
Nicht zuletzt gefährden diese Ablagerungen aber auch die Umwelt.
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