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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Ambulante Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten. Hilfe zur Pflege ist auch Kranken und behinderten Menschen zu leisten, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate der Pflege bedürfen oder einen geringeren Bedarf haben oder die der Hilfe für andere Verrichtungen bedürfen.

Reichen die Leistungen der Pflegversicherung nicht aus, kann der örtliche Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen übernehmen. Dabei ist er an die Entscheidung der Pflegekasse gebunden. Diese ergänzenden Leistungen werden in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt, wobei die Vermögensfreigrenzen einen Betrag von 2.600 Euro zzgl. eines Betrages von 614 Euro für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder den Lebenspartner sowie von 256 Euro für jede weitere Person, die vom Antragsteller, ihrem Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten wird, nicht übersteigen darf.

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wurden zum 01.07.2008 die Leistungen der Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige, der Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige und der Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige erhöht.

Weitere Anpassungen folgen zum 01.01.2010 und 01.01.2012.

Vernetzte Pflegeberatung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Mit dem zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz haben ab dem 01.01.2009 alle Personen einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleitungen und sonstigen Hilfsangeboten.

Dazu schlossen die sächsischen Landesverbände der Pflegekassen und die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger in Sachsen unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) am 12.06.2009 eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Sicherstellung einer vernetzten Pflegeberatung im Freistaat Sachsen.

Ziel ist die gemeinsame Sicherstellung einer vernetzten Pflegeberatung im Freistaat Sachsen, um eine für die Pflegebedürftigen optimale Koordinierung und Steuerung von Leistungen unterschiedlicher Versorgungsbereiche zu gewährleisten. Vernetzt sind und werden unterschiedliche Träger der Sozialversicherung, der öffentlichen Hand einschließlich der Landkreise und kreisfreien Städte, der medizinischen, pflegerischen und sozialen Leistungserbringer unter Einbindung sozialer sowie bürgerschaftlicher Initiativen und Selbsthilfevereinigungen bzw. Selbsthilfeorganisationen. Die Hilfesuchenden sollen eine direkte, schnelle, umfassende und trägerübergreifende Unterstützung in pflegefachlichen Fragen in Anspruch nehmen können. Im Jahr 2010 wurde in drei sächsischen Modellregionen eine einjährige Erprobungsphase erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des erfolgreichen Verlaufs der Erprobungsphase erfolgt eine Ausdehnung des Pflegenetzes auf ganz Sachsen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führte dazu am 16.03.2011 seine Auftaktveranstaltung zur vernetzten Pflegeberatung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durch, um mit Vertretern der Pflegekassen, des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz sowie mit Vertretern von Einrichtungen und Diensten eine vernetzte Pflegeberatung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu gestalten. Im Ergebnis konnten drei Themenbereiche benannt werden, die in Arbeitsgruppen, bestehend aus o. g. Professionen, zukünftig bearbeitet und weiterführend erörtert werden.

Weiterhin steht das Pflegeportal PflegeNetz Sachsen zur Erstberatung zu Fragen der Pflege per Internet unter http://www.pflegenetz.sachsen.de/ zur Verfügung. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ruft alle Einrichtungen und Dienste aus dem Landkreis zur Aufnahme in die Pflegedatenbank auf. Registrieren lassen können sich alle, die Leistungen im Rahmen der Pflege u. a. in den Bereichen Beratung, Hilfe im Alltag, Angebote für Angehörige sowie stationäre, teilstationäre oder ambulante Pflegeangebote erbringen. Dazu ist für Einrichtungen und Dienste ein Fragebogen zur Aufnahme in die Pflegedatenbank hinterlegt.

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Sylvia Bauer - Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege

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