
Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger erbracht wird, Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Auch die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die Gewährung von Nachteilsausgleichen und die Hilfe zur Pflege gehört zu den Aufgaben des Referates.
Nutzen Sie auch die Bürgerbüros des Landratsamtes in Pirna, Sebnitz mit Außensprechstunde in Neustadt/Sa., Dippoldiswalde und Freital für Fragen rund um die Verwaltung sowie bei der Beantragung von Leistungen und zum Nachreichen von Unterlagen.
Hausanschrift:
01705 Freital, Hüttenstraße 14 (Haus HÜ)
Postanschrift:
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