

Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist der Landkreis verpflichtet, ab dem 01.01.2011 einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (KBM) mit der Befähigung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vorzuhalten.
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übt diese Funktion Karsten Neumann nun hauptamtlich aus. Seit 2001 ist er in der Landkreisverwaltung als Leiter des Referates Brandschutz tätig und nahm bisher die Aufgabe des Kreisbrandmeisters ehrenamtlich wahr.
Der Kreisbrandmeister nimmt aufgrund seiner ausdrücklichen Benennung und Aufgabenspezifik gemäß SächsBRKG eine gesonderte Stellung im Landkreis ein. Ihm obliegen originäre Aufgaben mit Entscheidungskompetenz im Bereich des Brandschutzes und er ist in der Landkreisverwaltung fachlich kompetenter Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dem hauptamtlichen Kreisbrandmeister kann nun auch wieder die Einsatzleitung übertragen werden.
Dazu gehört u. a. auch die Überprüfung der Aufstellung und Ausrüstung sowie des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft von 40 Gemeindefeuerwehren mit über 190 Ortsfeuerwehren im Landkreis. Dies ist nur durch umfassende Informationen sowie ständige enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie den Feuerwehrführungskräften möglich.
Der Kreisbrandmeister ist darüber hinaus Ansprechpartner für die örtlichen Brandschutzbehörden und gewährleistet als Verbindungsglied zum Bezirksbrandmeister den Informationsfluss zur oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Darüber hinaus stimmt er auf Basis der Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung auch notwendige Alarm- und Einsatzpläne mit den verantwortlichen Stellen auf tschechischer Seite ab.
Dem Kreisbrandmeister stehen sechs ehrenamtliche Stellvertreter in den einzelnen Regionen zur Seite, welche für die Dauer von 6 Jahren am 27.06.2011 vom Kreistag bestellt wurden.
Den stellvertretenden ehrenamtlichen Kreisbrandmeistern sind in ihren Inspektionsbereichen Aufgaben des Kreisbrandmeisters übertragen. Sie sind ein wesentliches Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung, als unter Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstbehörde, den örtlichen Brandschutzbehörden und den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort. Ihr Aufgabenfeld umfasst u.a.:
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