

Zur Unterstützung der Gemeinden und Landkreise gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen zu den notwendigen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe obliegenden Aufgaben.
Seit nunmehr 2004 sind die Landkreise Bewilligungsbehörde für die Vergabe dieser Förderung an kreisangehörige Gemeinden.
Seit dem konnten durch die Zuwendung im Kreisgebiet ca. 10 Feuerwehr-Gerätehäuser neuerrichtet bzw. umgebaut, ca. 40 Feuerwehreinsatzfahrzeuge neu in Dienst gestellt sowie eine große Anzahl an Feuerwehrschutzkleidung und -ausrüstung neu beschafft werden.
Näheres zu Förderverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung finden die antragsberechtigten Gemeinden und Zweckverbände in den Vergabegrundsätzen des Landkreises sowie der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen.
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-4314 |
|---|---|
| Fax: | 03501 515-4309 |
| E-Mail: |
| Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 13:00 Uhr |