
Als Anerkennung für langjährigen, aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr stiftet der Freistaat Sachsen ein Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band in den Stufen Bronze, Silber und Gold.
Dazu schlägt der Bürgermeister auszuzeichnenden Personen vor und reicht die entsprechenden Vorschlagslisten beim Landratsamt ein, welches diese nach Prüfung an die zuständige Landesdirektion zur Entscheidung über die Verleihung weiterleitet.
Die Vorschlagslisten für das Folgejahr sind dabei durch die kreisangehörigen Gemeinden bis Ende November des laufenden Jahres beim Referat Brandschutz des Landratsamtes einzureichen.
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