
Die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle mit ihren Außenstellen sind im Referat Ausländerrecht, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle intergriert.
Neben der Bearbeitung der eigentlichen Zulassungsvorgänge (An-, Um- und Abmeldungen, Änderungen von technischen und Halterdaten, Zuteilung von Kurzzeit- und Roten Dauer-Kennzeichen usw.) ist die Kfz-Zulassungsbehörde auch für die damit verbundenen Verwaltungsarbeiten (Versicherungsanzeigen und -wechsel, Mängelanzeigen, Veräußerungsanzeigen usw.) zuständig.
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Jedoch zählt die Durchführung der Asylverfahren nicht zu deren Aufgabe. Diese obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Auf Antrag können Ausländer mit langjährigem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Über diese Einbürgerungsanträge wird ebenfalls im Referat entschieden.
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