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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Gesundheitszeugnis nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz

  • Für Ausbildung und Beruf in der Gastronomie, Lebensmittelbranche und für Berufe, bei denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. Pflegekräfte, Erzieherinnen), ist die Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung dieses Nachweises ist die Teilnahme an einer entsprechenden Unterweisung im Gesundheitsamt des Landkreises.

    Die Belehrungen erfolgen in der Gruppe und dauern ca. 45 Minuten. Sie finden in der Abteilung Gesundheit in Pirna, Ernst-Thälmann-Platz 1, jeweils dienstags, 14:00 und 16:00 Uhr, sowie in Dippoldiswalde jeweils dienstags 10:00  und  16:00 Uhr statt.  

    Eine Voranmeldung unter Tel. 03504 620-2424 (für beide Orte) oder per E-Mail an  gesundheit@landratsamt-pirna.de ist zwingend erforderlich.

    Bei der Anmeldung sind folgende Angaben mitzuteilen:

    • Name, Vorname
    • Adresse
    • Geburtstag
    • Tel.-Nr. für evtl. Rückruf bei Terminänderung
    • Beginn der Tätigkeit (Datum), Art der Tätigkeit (z. B. Bäckerei, Erzieherin in der Kita, Tagesmütter... )

    Der Abstand zwischen Ausstellung des Zeugnisses und dem Beginn der Tätigkeit darf 3 Monate nicht überschreiten. Das Gesundheitszeugnis ist lebenslang gültig.  

    Dokumente: Der Personalausweis ist mitzubringen. Der Impfausweis kann zur Überprüfung vorgelegt werden.

    Hinweis: Bei Schülern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an der Belehrung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.

    Gebühren: 26,00 Euro (Gebührenbefreiung besteht für Schulpraktikanten und für Schüler der Berufsschulzentren im Rahmen eines Berufsvorbereitungs- bzw. Grundbildungsjahres sowie für ein Freiwilliges Soziales Jahr)

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