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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Artenschutz

Schillerfalter

Schillerfalter

Der Vollzug des Artenschutzrechts umfasst mehrere Schwerpunkte, darunter die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Beseitigung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten geschützter Pflanzen- oder Tierarten. Außerdem werden Anträge auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Fällens von Bäumen in der Vegetationszeit bearbeitet.

Artenschutzrechtliche Prüfungen bei der Genehmigung von Vorhaben werden durchgeführt. Beratungen über das zu untersuchende Artenspektrum und die Möglichkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der geschützten Arten gehören zu den Aufgaben des Artenschutzes.

Nachweise von Vorkommen geschützter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten werden im Programm "MultiBase" eingegeben, wobei Berichte von Naturschutzvereinen und Naturschutzhelfern, eigene Beobachtungen und Angaben aus Fachgutachten ausgewertet werden. Besonders im Falle von hochgradig gefährdeten Pflanzen- oder Tierarten oder Arten mit europäischer Bedeutung, die nach der FFH-Richtlinie oder EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind, werden Schutzmaßnahmen initiiert und potentielle Antragsteller für Fördermaßnahmen beraten.

Beim handelsrelevanten Artenschutz handelt es sich um eine im Zuge der Verwaltungsreform vom Freistaat Sachsen übernommene Aufgabe.

Damit sind alle Aufgaben verbunden, die mit der Tierhaltung im Zusammenhang stehen, wie z.B.:

  • die Bearbeitung von Bestandsanzeigen
  • die Führung und Aktualisierung der Bestandsregister für die Haltung wildlebender Tierarten der besonders und streng geschützten Arten im Erfassungsprogramm "ASPE" sowie
  • die Kontrolle von Händlern, Züchtern, Haltern und Verarbeitungsbetrieben zur Überwachung des Besitz- bzw. Vermarktungsverbotes streng und besonders geschützter Tierarten.

Weiterhin muss die Tierhaltung in Zoos, Wildparks und Wildgehegen genehmigt und die Einhaltung der Zoo-Richtlinie überwacht werden.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Beratung von Tierhaltern im LSG "Oberlausitzer Bergland" (Wolfsgebiet) über die Möglichkeiten der Fördermaßnahmen zum Schutz der Haustiere.

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