Bucheckernernte am Hemmschuh bei Rehefeld
Auf Dauer können die Wälder ihre vielfältigen positiven Wirkungen nur erfüllen, wenn genügend hochwertiges, standortangepasstes Saat- und Pflanzgut zur Verfügung steht. Aus diesem Grund darf Saatgut für forstliche Zwecke nur aus dafür anerkannten Beständen gewonnen werden. Zusätzlich zur Erntekontrolle sind in Sachsen die Landratsämter für die Kontrolle des Handels mit forstlichem Vermehrungsgut zuständig. Einzelheiten zur Saatguternte finden Sie in den nachfolgenden Berichten.
Die Ernteanzeige muss nach Forstvermehrungsgutgesetz mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte durch das Ernteunternehmen erfolgen.
Ansprechpartner Forstvermehrungsgut / Kontrollstelle:
Herr Lohse (Telefon 03501 / 515 3505 und 0175/5759000); Herr Wittig (Telefon 03501 / 515 3503 und 0172/3745702)