
Im Landkreis Sächsische Schweiz leben gegenwärtig 257 655 Menschen, davon 130 282 Frauen und 127 373 Männer.
Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann bestellt der Kreistag eine(n) Gleichstellungsbeauftragte(n). Sie / Er überwacht die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Zuständigkeitsbereich des Landkreises und hat Mitwirkungs- und Initiativrecht bei allen Vorhaben, Programmen und Maßnahmen des Landkreises, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Die Gleichstellungsbeauftragten für Frau und Mann unseres Landkreises wirken mit ihrer Arbeit darauf hin, dass die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen umgesetzt wird.
Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten ist im Grundgesetz definiert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese Intention wird auch von der Sächsischen Verfassung aufgegriffen.
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist damit die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.
Diese Tätigkeit wird für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit dem 1. August 2011 von Astrid Hanl wahrgenommen .

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