
Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten nimmt im Wesentlichen die Aufgaben des Landkreises als Kreispolizeibehörde nach dem Sächsischen Polizeigesetz wahr.
Es übt unter anderem die Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden, die Meldebehörden und die Standesämter im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus. Darüber hinaus obliegt der Abteilung die Prüfung örtlicher Polizeiverordnungen sowie die Entscheidung über Widersprüche zu polizeirechtlichen Verfügungen der Ortspolizeibehörden.
| Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
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| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 13:00 Uhr |