Beratungsangebote im Bauamt des Landkreises

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17.03.2026 09:30

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Das Bauamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vereint die Referate Bauaufsicht und Denkmalschutz. Als untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde fungiert es als zentraler Ansprechpartner und Dienstleister für alle bauwilligen Bürger, Kommunen sowie Partner aus Wirtschaft und sonstigen Einrichtungen der Region.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Das Referat Bauaufsicht ist die zentrale Anlaufstelle für alle baurechtlichen Fragen im Landkreis. Grundsätzlich gilt, dass die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen einer Genehmigung bedarf – es sei denn, die Sächsische Bauordnung sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass verfahrensfrei nicht automatisch zulässig bedeutet. Auch für genehmigungsfreie Vorhaben, wie etwa beim Bau einer Garage, müssen bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Vorschriften strikt eingehalten werden.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Prüfung von Bauanträgen und Vorbescheiden über Genehmigungsfreistellungen bis hin zu baurechtlichen Anordnungen bei ungenehmigten Vorhaben.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Bauinteressenten, Entwurfsverfassern und Gemeinden. Zu den Sprechzeiten des Landratsamtes können sich Interessierte direkt informieren – sei es zur Genehmigungspflicht, zur Bebaubarkeit von Grundstücken oder Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Zivilrechtliche Vorschriften, die private Rechte Dritter regeln, wie das Sächsische Nachbarrechtsgesetz, sind nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Beratung.

Untere Denkmalschutzbehörde

Das Referat Denkmalschutz nimmt im Landkreis die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis wahr. Gemäß dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz umfasst dies den Schutz und die Pflege von Kulturdenkmalen. Dazu gehören insbesondere die Überwachung des Zustandes sowie Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen oder zur Bergung von Denkmalen. Eigentümer und Besitzer sind gesetzlich verpflichtet, Kulturdenkmale pfleglich zur behandeln und denkmalgerecht zu erhalten.

Für geplante Instandsetzungen, Änderungen des Erscheinungsbildes oder der Substanz sowie für Anbauten, Werbeanlagen und umfangreiche Bodeneingriffe ist ein Antrag auf Genehmigung erforderlich. Bei geringfügigen Maßnahmen ist eine Anzeige bei der unteren Denkmalschutzbehörde ausreichend. Das Referat prüft die Anträge und erteilt die entsprechende denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Zur Unterstützung bei der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen können Eigentümer Fördermittel sowie steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Anträge sind ebenfalls bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

Für Denkmaleigentümer, Planer und Gemeinden besteht ein umfassendes Beratungsangebot. Neben den regulären Sprechzeiten im Referat können Beratungstermine vor Ort mit den zuständigen Bearbeitern vereinbart werden.

Eine vorherige telefonische Anmeldung für Beratungstermine wird empfohlen. Weiterführende Informationen sowie alle notwendigen Formulare stehen auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge www.landratsamt-pirna.de/bauamt.html zur Verfügung.