
Wer innerhalb des Freistaates umzieht, darf in Zukunft sein altes Kennzeichen mitnehmen.
Allerdings ist Voraussetzung, dass es sich nicht um ein auslaufendes Kennzeichen handelt.
Somit können DW, FTL und SEB nicht mit umziehen. Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge mit dem aktuellen Kennzeichen der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie der zehn Landkreise.
Auch dann, wenn das Fahrzeug gleichzeitig auf einen anderen Halter - z.B. auf einen Familienangehörigen - umgeschrieben werden soll, muss es ein neues Kennzeichen sein.
Für die Umschreibung müssen wie bisher alle nötigen Papiere vorgelegt werden. Gebühren in Höhe von 27,10 Euro fallen an. Die Kosten für ein neues Kennzeichen, die zwischen 30 und 35 Euro liegen, können dadurch aber eingespart werden.
Im Landratsamt sind alle technischen Vorbereitungen getroffen, so dass die Mitarbeiter seit 1. September die Zulassungen bearbeiten können.
Die Nutzung der Internet-Zulassung für die Beibehaltung des Kfz-Schildes ist ebenfalls seit diesem Zeitpunkt möglich.
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