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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 
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25.08.2010 | 271/2010

Informationen zum neuen Personalausweis

Was ist neu? Was ist zu beachten?

Ab dem 1. November 2010 wird in der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Personalausweis ausgegeben. Dieser unterscheidet sich nicht nur im Aussehen, sondern auch in seinen Funktionen deutlich von dem jetzigen Personalausweis.

Ab dem 1. November 2010 wird in der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Personalausweis ausgegeben. Dieser unterscheidet sich nicht nur im Aussehen, sondern auch in seinen Funktionen deutlich von dem jetzigen Personalausweis.

Wichtig: Es findet keine generelle Umtauschaktion statt, d.h. alle Personalausweise, die sich jetzt im Umlauf befinden bzw. die bis zum Stichtag noch ausgegeben werden, behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Fristablauf. Der neue Personalausweis hat die Größe einer Kreditkarte und verfügt neben seiner Eigenschaft als hoheitliches Identitätsdokument zusätzlich über zwei neue elektronische Funktionen:

Hoheitliche Funktion

Der Personalausweis wird künftig, ähnlich wie der Reisepass, biometrische Merkmale enthalten um eine bessere Identifizierung des Inhabers zu sichern. Dazu gehört auch ein entsprechendes Lichtbild. In einem integrierten elektronischen Chip sind die persönlichen Daten, das biometrische Lichtbild und ggf. auch die Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert.

Wichtig: Die Abgabe der Fingerabdrücke ist in jedem Fall freiwillig.

Die biometrischen Daten (Lichtbild und ggf. Fingerabdrücke) können ausschließlich von der Polizei und den Passbehörden ausgelesen werden.

Identitätsfunktion

Im elektronischen Zeitalter werden immer mehr Lebensbereiche automatisiert und in das Internet verlagert. Mit dem neuen Personalausweis gibt es künftig einen  Identitätsnachweis auch für die Online-Welt.Damit ist es möglich, sich im Internet zweifelsfrei auszuweisen, sowohl gegenüber von Behörden als auch im privatrechtlichen Bereich, z.B. beim Online-Shopping, Online-Bankgeschäften, oder wenn bei bestimmten Dienstleistungen ein Altersnachweis gefordert wird. Wichtig: Alle Behörden und privaten Anbieter können diese Dienste nur dann anbieten, wenn sie eine dementsprechende staatliche Berechtigung besitzen. Somit ist auch für den Bürger eine gewisse Sicherheit vorhanden mit einem „seriösen“ Anbieter in Verbindung zu treten. Damit diese Identitätsfunktion genutzt werden kann, muss sie „freigeschaltet“ sein. Jeder Bürger kann bei der Abholung des Personalausweises selbst entscheiden, ob er diese Funktion nutzen möchte, oder nicht. Solange der Ausweis gültig ist, kann der Ausweisinhaber diese Funktion jederzeit bei der Ausweisbehörde ein- bzw. ausschalten lassen, wobei dann das Einschalten kostenpflichtig ist. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt diese Funktion grundsätzlich ausgeschalten.

Jeder Bürger erhält dafür eine persönliche Geheimnummer (PIN), welche er selbst beliebig ändern kann. Diese Änderung kann am heimischen PC mittels eines dafür notwendigen Lesegerätes, aber auch bei der Ausweisbehörde (hier gegen Gebühr) vorgenommen werden.

Elektronische Signatur

Bei Vertragsabschlüssen ist immer eine persönliche Unterschrift erforderlich. In digitalen Dokumenten kann die qualifizierte elektronische Signatur in vielen Fällen als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift verwendet werden, d.h. man kann Dokumente (Miet-, Versicherungs-, Darlehensverträge, Vollmachten und andere Willenserklärungen) am Computer rechtsverbindlich „unterschreiben“. Der neue Personalausweis ist für eine solche Signatur vorbereitet. Allerdings sind dafür nicht die Ausweisbehörden zuständig. Für die Einrichtung dieser Funktion muss sich der Bürger an einen entsprechenden Anbieter (Trustcenter) wenden, welcher gesetzlich dazu berechtigt ist, die entsprechenden Signaturzertifikate zu verteilen. Eine Liste der Trustcenter ist auf der Internetseite (www.personalausweisportal.de) veröffentlicht.

Wichtig: Wer die Identitätsfunktion bzw. die elektronische Signatur verwenden will, muss zusätzlich zum Computer über ein entsprechendes Lesegerät für den Ausweis verfügen.

Was kostet der neue Personalausweis

Die Gebühr beträgt:

für Personen bis zum 24. Lebensjahr bei einer Gültigkeit des Ausweises von 6 Jahren 22,80 Euro
ab dem 24. Lebensjahr bei einer Gültigkeit des Ausweises von 10 Jahren 28,80 Euro
für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
für das Ändern der PIN in der Ausweisbehörde 6,00 Euro

Das erstmalige aktivieren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

Weitere Informationen

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