
Der Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge (als untere Forstbehörde), hier handelnd als Forstpolizeibehörde gem. § 41 SächsWaldG, hebt gem. § 13 Abs. 2 SächsWaldG seine Allgemeinverfügungvom 10.08.2010 mit Wirkung von Sonnabend, dem 14.08.2008 auf.
Bis einschließlich 13.08.2010 sind die wichtigsten Rettungs- und Hauptwege in den Waldflächen des Schadensgebietes wieder grob instand gesetzt.
Auf einzelnen Wegeabschnitten besteht allerdings noch erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Waldbesucher. Außerdem werden die Instandsetzungen und Beseitigungen des Wurf- und Bruchholzes weiter gehen. Aus diesen Gründen werden die betroffenen Waldbesitzer in eigener Verantwortung einzelne Wegeabschnitte auch über den 13.08.2010 hinaus sperren.
Informationen sind über den Staatsbetrieb Sachsenforst/Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz (Tel.: 035022 900 600) bzw. Forstbezirk Neustadt (Tel.: 03596 58570) zu erhalten.
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