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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 
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10.08.2010 | 283/2010

Hochwasser 2010-Kurzarbeit möglich

Die Agentur für Arbeit und ARGE bieten Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld und Maßnahmen für Aufräumarbeiten

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Pirna

Die vom Hochwasser in der Sächsischen Schweiz betroffenen Firmen können bei der Arbeitsagentur Pirna Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge dieses unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, reichen bitte eine Anzeige über Arbeitsausfall (Vordruck Kug 101) beim gemeinsamen Arbeitgeberservice (AGS) ein.

Die Anzeige muss bis spätestens 31.08.2010 bei der Arbeitsagentur Pirna (Postanschrift: 01793 Pirna) eingehen.

Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung der Arbeitnehmer und eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde / Kommune über den eingetretenen Hochwasserschaden beizufügen.

Kurzarbeit kann vorerst bis drei Monate bewilligt werden.

Die Unternehmen sollten prüfen, ob für ihre Firma vorrangig eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Lohnansprüche zur Anwendung kommt!

Nähere Informationen und das Antragsformular sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden: www.arbeitsagentur.de -> Für Unternehmen -> Finanzielle Hilfen -> Kurzarbeitergeld

Den regionalen Betrieben stehen ihre zuständigen Ansprechpartner im AGS unter den bekannten Rufnummern oder per E-Mail: Pirna.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de zur Verfügung.

Service-Nummer:  01801 - 66 44 66* (* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann mit kurzzeitigen Maßnahmen  bei den Gemeindeverwaltungen Unterstützung bei notwendigen Aufräumarbeiten leisten.

Der Koordinator Herr Koll informiert unter 035971 97 214.

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