
Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Pirna
Die vom Hochwasser in der Sächsischen Schweiz betroffenen Firmen können bei der Arbeitsagentur Pirna Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge dieses unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.
Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, reichen bitte eine Anzeige über Arbeitsausfall (Vordruck Kug 101) beim gemeinsamen Arbeitgeberservice (AGS) ein.
Die Anzeige muss bis spätestens 31.08.2010 bei der Arbeitsagentur Pirna (Postanschrift: 01793 Pirna) eingehen.
Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung der Arbeitnehmer und eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde / Kommune über den eingetretenen Hochwasserschaden beizufügen.
Kurzarbeit kann vorerst bis drei Monate bewilligt werden.
Die Unternehmen sollten prüfen, ob für ihre Firma vorrangig eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Lohnansprüche zur Anwendung kommt!
Nähere Informationen und das Antragsformular sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden: www.arbeitsagentur.de -> Für Unternehmen -> Finanzielle Hilfen -> Kurzarbeitergeld
Den regionalen Betrieben stehen ihre zuständigen Ansprechpartner im AGS unter den bekannten Rufnummern oder per E-Mail: Pirna.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de zur Verfügung.
Service-Nummer: 01801 - 66 44 66* (* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann mit kurzzeitigen Maßnahmen bei den Gemeindeverwaltungen Unterstützung bei notwendigen Aufräumarbeiten leisten.
Der Koordinator Herr Koll informiert unter 035971 97 214.
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