
Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Pirna
Der Übergang von der Schulausbildung in eine Berufsausbildung oder ein Studium bringt meist auch Änderungen beim Kindergeldanspruch mit sich.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in allen Fällen die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet zur Verfügung oder können telefonisch bei der Familienkasse Bautzen unter der Servicenummer 01801 - 54 63 37* (01801 - KINDER) angefordert werden.
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