Workshop zum DigiNetzG

08.04.2019 00:00

Für interessierte Kommunen hat der Landkreis gemeinsam mit dem Bundesbreitbandbüro am 03.04.2019 einen Workshop zum Thema „DigiNetzG“ durchgeführt.

Hinter der Abkürzung „DigiNetzG“ verbirgt sich das Gesetz zur „Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ und beinhaltet eine Anpassung bzw. Spezifizierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), welches im November 2016 in Deutschland in Kraft getreten ist.

Mit dieser Novelle wurden neue Rechte und Pflichten für Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungs- und Telekommunikationsnetze, aber auch für öffentliche Baulastträger definiert.

Ziel ist eine Kostensenkung sowie ein Zeitgewinn beim Breitbandausbau. Hierfür sollen Synergien beim Straßenausbau genutzt werden. Deshalb gibt u. a. es die sogenannte Mitverlegungspflicht bei Straßenbaumaßnahmen der Kommunen, der Landkreise, der Länder und des Bundes.

Neben einer Einführung in das Gesetz erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah Einblicke in die Grundlagen des Breitbandausbaus und Hinweise für den Netzbau.