Ukraine-Hilfe

Ukraine-Hilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Symbolbild

Seit Kriegsbeginn sind im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über 3.000 Schutzsuchende aus der Ukraine angekommen und in der Ausländerbehörde registriert worden. Um eine notwendige Unterbringung zu ermöglichen, bittet der Landkreis freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden. Hierfür finden Sie auf dieser Seite ein Online-Formular bzw. Kontaktdaten.

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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

Питання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині


Вопросы и ответы по вопросам въезда из Украины и пребывания в Германии

 

Verlängert: befristete Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer!

Noch gültige befristete Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge behalten auch in Zukunft ihre Gültigkeit. Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis müssen weder eine Verlängerung beantragen noch die Ausländerbehörde aufsuchen.

Befristete Aufenthaltserlaubnisse für Ukrainer bis 2025 verlängert

Gemäß der Verordnung über die Verlängerung befristeter Aufenthaltserlaubnisse für Ukrainer werden befristete Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck des vorübergehenden Schutzes, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese Genehmigungen wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Ausländer, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, erteilt. Flüchtlinge müssen für die Verlängerung ihres Visums nicht die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen.

 

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

Для українців, які через ситуацію, що виникла, проживають у родичів, друзів чи інших осіб, що їх підтримують, і не подали заяву про надання статусу біженця в центрах тимчасового перебування біженців або переїхали в інше виділене тимчасове житло, обов’язок реєстрації в органах реєстраційного обліку набуває чинності лише після закінчення трьох місяців. Потім зацікавлена особа повинна зареєструватися за своєю теперішньою адресою у відповідному органі реєстраційного обліку (комуна чи місто).

Незалежно від обов’язку реєстрації за законом, завжди є можливість добровільно зареєструватись в органі реєстраційного обліку вже до закінчення трьох місяців. Реєстрація може знадобитися для користування певними послугами.

Sofern Sie aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen, gilt eine Meldepflicht bei der örtlichen Meldebehörde erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten. Sie haben sich dann mit ihrer aktuellen Anschrift bei der für sie zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden.

Unabhängig hiervon wird allen aus der Ukraine Geflüchteten empfohlen, sich so schnell wie möglich bei ihrer Ausländerbehörde registrieren zu lassen, um Leistungen sowie einen Aufenthaltstitel und in der Folge eine Arbeitserlaubnis erhalten zu können.

Наразі переміщені особи з України отримували допомогу відповідно до закону про допомогу шукачам притулку від органу надання пільг притулку в районній адміністрації (Landratsamt).

  • З 1 червня 2022 року за надання допомоги працездатним особам відповідає Центр зайнятості - Jobcenter (допомога по безробіттю II, код соціального страхування II)
  • За виплати пенсіонерам та пільговим категоріям громадян відповідає служба соціального захисту - Sozialamt  (базове забезпечення по старості, Книга XII Соціальних кодексів).

Вам необхідно подати заяву до компетентного органу, згідно з Вашим статусом працездатності.

Районна адміністрація буде виплачувати Вам допомогу до моменту перереєстрації в вище вказаних установах.

 

Ab dem 1. Juni 2022 wechselt die Zuständigkeit für finanzielle Leistungen. Bisher erhalten Vertriebene aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Asylleistungsbehörde im Landratsamt.

  • Für die Leistungen an erwerbsfähige Personen wird das Jobcenter (Arbeitslosengeld II, Sozialgesetzbuch II) zuständig.
  • Altersrentner werden Leistungen vom Sozialamt (Grundsicherung im Alter, Sozialgesetzbuch XII) erhalten. 

Für beide Leistungen sind Anträge bei der zuständige Behörde zu stellen. Bis zur Bewilligung werden die bisherigen Leistungen im Landratsamt weitergewährt.

Інформація про звернення до центру зайнятості - Informationen zur Antragstellung (Jobcenter)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten.

За певних умов батьки, біженці з України, можуть отримати допомогy на дитину/дiтeй.

Ab sofort können Unterbringungsmöglichkeiten für ukrainischen Kriegsflüchtlinge über das unten stehende Onlineformular an den Landkreis gemeldet werden, in dem Sie alle relevanten Daten zum Unterbringungsangebot eintragen können. Das Onlineformular finden Sie auch über den folgenden Link.

Freie Unterkünfte, z. B. Wohnungen sowie größere Einrichtungen, können an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch über die E-Mailadresse: unterbringung@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.

Nach Bedarf werden diese Wohnungen bzw. Einrichtungen vertraglich gebunden und genutzt.

Kontakt für Fragen:
Tel. Nr.: 03501 515-4501

E-Mail: unterbringung@landratsamt-pirna.de

Для реєстрації українських дітей та підлітків у саксонських школах було створено онлайн-портал реєстрації з боку державного управління з питань школи та освіти.

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die im Landkreis angekommen sind, erhalten auf Antrag durch die Ausländerbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Aufenthaltserlaubnis, die es ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.

Wenn Menschen aus der Ukraine, die jetzt im Landkreis untergebracht sind, in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, können sie sich an die Agentur für Arbeit Pirna wenden. Sie unterstützt bei der Suche nach einer passenden Arbeit, berät, vermittelt Jobangebote

Die Agentur für Arbeit Pirna hat eine Online-Anmeldung und Terminvergabe für Menschen aus der Ukraine eingerichtet: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/pirna/ukraine

Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Pirna stehen Informationen in Landessprache zur Verfügung. Zudem werden weitere hilfreiche Informationen verlinkt.

Wir bitten darum, vorläufig von Sachspenden abzusehen und stattdessen vorrangig finanzielle Unterstützung an die bestehenden Strukturen der Hilfsverbände zu leisten. 

Hilfsangebote können auf folgendem Portal angemeldet werden: https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine. Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen wie z.B. die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.

Angebote und Bedarfe zur Sprachmittlung nimmt der Sprachmittlerdienst der AWO Arbeiterwohlfahrt gern entgegen. Dieser ist unter folgender Telefonnummer: 03501 5091596 bzw. unter der E-Mailadresse: sprachmittler@awo-sonnenstein.de zu erreichen.

Eine Kurzzeitbetreuung steht bei der Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V. bereit.

Kontakt:
Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V.
Longuyoner Straße 4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 - 78 85 0
E-Mail: info@lebenshilfe-psf.de
www.lebenshilfe-psf.de

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) sind bisher mindestens 150.000 Menschen aus der Ukraine in die Nachbarstaaten des Landes geflohen.

Viele der Flüchtenden lassen ihre Häuser und ihr persönliches Hab und Gut zurück, nehmen aber ihre tierischen Freunde mit. Die Reisebedingungen für die Einreise mit Haustieren in das Gebiet der EU sind jedoch recht streng, wie die Verordnung 576/ 2013 über die Verbringung von Haustieren zu anderen als Handelszwecken zeigt.

Zu den Anforderungen gehört ein Identifikationsdokument oder ein Haustierausweis, der ordnungsgemäß ausgefüllt sein muss und Angaben zur Tollwutimpfung oder zu etwaigen vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen gegen andere Krankheiten oder Infektionen enthalten muss.

Entsprechend dieser Verordnung müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen, welche nach Deutschland verbracht werden sollen, über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.

Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland, also als ein Land, in dem Tollwut auch noch bei Hunden, Katzen und Frettchen auftritt. Die Tollwut ist eine auf den Menschen übertragbare Krankheit, welche nach dem Ausbruch immer mit dem Tod endet.  Nach Schätzungen der WHO sterben jährlich etwa 60000 Menschen an einer Infektion mit Tollwut. Sie ist dank der sehr hohen Impfbereitschaft von Hunde- und Katzenhaltern auch bei Wildtieren in Deutschland ausgerottet.

In der Ukraine kommt es bei Wild- und Haustieren immer wieder  zu Ausbrüchen der Krankheit. Allein in 2021 wurden 106 Fälle gemeldet.

Deshalb müssen Hunde, Katzen und Frettchen aus der Ukraine einem Tollwut-Antikörper-Titrationstest unterzogen worden sein, der die in der Verordnung festgelegten Gültigkeitsanforderungen erfüllt.

Da die Festlegungen unter Fluchtbedingungen nicht zu realisieren sind, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziale und gesellschaftlichen Zusammenhalt befristet bis zum 31.08.2022 durch einen Erlass folgende Vorgehensweise vorgeschrieben:

Die Einreise der mit den Schutzsuchenden mitgebrachten Heimtiere nach Sachsen gilt gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 als genehmigt sofern:

Die betroffenen Personen ohne schuldhafte Verzögerung die Ankunft mit einem oder mehreren Heimtieren unter Angabe des Unterbringungsortes sowie der Kontaktdaten des Tierhalters beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt , Schloßhof 2-4, 01796 Pirna anzeigen,

 

  • die Anzahl der Heimtiere gemäß dem Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 je 5 Tiere pro Art nicht überschreitet,

 

  •  die Heimtiere nicht zum Eigentumsübergang auf einen Dritten bestimmt sind.

 

Nutzen Sie folgendes Formular: Formular (sachsen.de)

 

Bei Hunden, Katzen und/oder Frettchen ist darüber hinaus zusätzlich erforderlich, dass

  •  die Tiere in einer geeigneten Einrichtung für mindestens 21 Tage, ab dem Tag einer Tollwutimpfung durch einen amtlichen oder ermächtigten Tierarzt der Europäischen Union, quarantänisiert werden oder
     
  •  die Tiere in einer geeigneten Einrichtung quarantänisiert werden und dort eine Untersuchung auf neutralisierende Antikörper gegen das Tollwutvirus durch ein dafür zugelassenes Labor veranlasst wird. Die Tiere haben bis zum Vorliegen einer Bescheinigung mit einem Ergebnis von über 0,5 IE/ml, mindestens jedoch bis zu 3 Tage (72 Stunden) ab dem Zeitpunkt der Blutentnahme, zu verbleiben

oder

  • eine Tollwutantikörperbestimmung eines dafür zugelassenen Labors mit einem Wert von > 0,5 IE/ml von neutralisierenden Tollwutantikörpern vorgelegt wird, deren zugrundeliegende Blutentnahme mindestens 3 Tage (72 Stunden) zurückliegt.

Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering aber nicht zu vernachlässigen ist.

 Friebel

Amtstierärztin

Sozial- und Ausländeramt

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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