Anträge für Soforthilfen „Waldbrand“ können weiterhin gestellt werden

21.10.2022 12:45

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Die Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm „Waldbrand“ ist bis 18.11.2022 verlängert. Anträge nimmt weiterhin die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entgegen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung beraten sehr unbürokratisch und helfen auch beim Ausfüllen des Antragsformulars. Über die Internetseite des Landratsamtes https://www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html sind alle relevanten Informationen aktuell nachzulesen. Die Antragsunterlagen können ebenso online ausgefüllt werden und stehen zudem als Download zur Verfügung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-1512 oder -1518
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de oder katrin.hentschel@landratsamt-pirna.de