Öffentliche Zustellungen

16.05.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr May, Maximilian

zuletzt wohnhaft: Barbiergasse 3, 01796 Pirna

- letzter Stand: von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr May, Maximilian oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 25.04.2024 mit dem Aktenzeichen 111558108 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

06.05.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Matthias Uhde

zuletzt wohnhaft: Sonnenstein, Remscheider Str. 2 A, 01796 Pirna

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 18.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-MX180).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 18.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Matthias Uhde oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 18.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 18.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

06.05.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Maik Sebastian

zuletzt wohnhaft: Copitz, Walter-Richter-Str. 15, 01796 Pirna

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/L-V8700).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Maik Sebastian oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

06.05.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herr Omar Alou Zuletzt wohnhaft: Remscheider Straße 61 / 14, 01796 Pirna OT Sonnenstein

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid zur Verwarnung vom 05.04.2024 nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 41 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.320/1239/10).

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid vom 05.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Alou oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid vom 05.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrsund Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Bescheides vom 05.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

30.04.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

B+T Beratungs-u. Treuhand AG

letzte Geschäftsanschrift: Porschdorf, Gründelweg 14, 01814 Bad Schandau

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-OL475).

Da die Geschäftsanschrift unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Der Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 05.04.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis