Geschäftsstelle Gutachterausschuss

 
Beispiel Bodenrichtwerte
Beispiel eines Kartenausschnittes

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 am 25.03.2024 beschlossen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke unter Berücksichtigung der wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks (Referenzgrundstücks), wie z. B. Entwicklungs- und Erschließungszustand sowie Grundstücksgröße. Flurstücksbezogene Eigenschaften der einzelnen Liegenschaften finden keine Berücksichtigung. Aus den Angaben und Darstellungen der Bodenrichtwertkarten können keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörde oder den Landwirtschaftsbehörden abgeleitet werden.

Die durchschnittlichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten baureifes Land, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind bequem und sprechzeitenunabhängig online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.de einsehbar. Über die Funktion „Bodenrichtwertrecherche“ können unter „Karteninhalt“ und nach Auswahl der Jahresscheibe 2024 die gewünschten Nutzungsarten und deren zugehörige Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 in der Kartendarstellung ein- bzw. ausgeblendet werden. Derzeit ist diese Funktion für 2024 noch nicht verfügbar, so dass bisher unter dem Karteninhalt „aktuelle Bodenrichtwerte“ nur die Bodenrichtwerte für baureifes Land unter boris.sachsen.de abrufbar sind. Auf die technische Umsetzung hat der Gutachterausschuss keinen Einfluss.

Den Bodenrichtwerten ergänzend, wird um Beachtung nachstehender Dokumente gebeten. Neben Umrechnungskoeffizienten für baureifes Land und weiterführenden Informationen, enthalten diese auch die Bodenrichtwerte für sonstige Flächen und Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie Informationen zum durchschnittlichen Kaufpreisniveau von Arrondierungsflächen.

Bodenrichtwerte 2024 Acker  und  Grünland

Ergänzungsinformationen zu Bodenrichtwerten 2024

Die Bodenrichtwerte werden im Jahr 2026 aktualisiert. Bis zur Verfügbarkeit neuer Bodenrichtwerte behalten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 ihr Gültigkeit.

Zonale Bodenrichtwerte früherer Stichtage sind rückwirkend bis zum Stichtag 31.12.2010 ebenfalls über die Bodenrichtwertrecherche unter „boris.sachsen.de“ abrufbar. Bis einschließlich des Stichtags 31.12.2020, sind die Bodenrichtwerte jeweils über die Auswahl der Jahresscheibe des Folgejahres aufzurufen. Ab 2022 entspricht die Jahresscheibe dem Jahr des Bodenrichtwertstichtags.

Anwendungsbeispiele:

Abruf Bodenrichtwerte zum 31.12.2014
Abruf Bodenrichtwerte zum 31.12.2014

Für den Bodenrichtwert zum Stichtag 31.12.2014, ist in der Bodenrichtwertrecherche unter boris.sachsen.de unter „Karteninhalt“ die Jahresscheibe 2015 zu wählen und hierüber dann die jeweilige Nutzungsart auszuwählen, für die der Bodenrichtwert angezeigt werden soll. 

Diese Vorgehensweise gilt für alle zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010, 31.12.2012, 31.12.2014, 31.12.2016, 31.12.2018 und 31.12.2020.

Abruf Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Abruf Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Ab dem Stichtag 01.01.2022 entspricht die Jahresscheibe auch dem Jahr des Stichtags des Bodenrichtwerts.

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gutachterausschuss Schloßpark 4
Schloßpark 4

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbständiges, unabhängiges und im Rahmen seiner Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebundenes Sachverständigengremium. Er besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Sachverständigen. Sie sind zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.

Aufgaben des Gutachterausschusses

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen bei Rechtsverlust und anderen Vermögensnachteilen
  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
  • Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes

Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ermittelt alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte und veröffentlicht einen Grundstücksmarktbericht.

Die seit 2015 für den Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge veröffentlichten Grundstücksmarktberichte sowie Hinweise zu Bodenrichtwerten finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Telefonische Auskünfte sind kostenfrei unter 03501 515-3302 (außer mittwochs) von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13.00 - 18.00 Uhr möglich.

Persönliche Vorsprachen sind täglich, außer mittwochs, 08:00 - 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr im Schlosspark 4 in Pirna möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Schriftliche Auskunftsanfragen richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich Bau und Umwelt
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna

oder per E-Mail an: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de

Marktinformation 2023

Auf Basis von über 6.400 Kaufverträgen im Auswertungszeitraum 2021 und 2022 leitete der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge umfassende, für die Bewertung von Grundstücken erforderliche Daten ab. Die Marktinformation bildet Werkzeug und Arbeitsgrundlage für alle mit regionalen Grundstückswerten betrauten Personenkreise und dient gleichzeitig als Orientierungswerk für kauf- und verkaufs-interessierte Marktteilnehmer.

Das 76 Seiten umfassende Dokument verfolgt den Zweck, den Grundstücksmarkt im Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge transparenter zu gestalten. Die angegebenen Preise, Preisentwicklungen und Werte stellen die Verhältnisse dar, wie sie für den jeweiligen Teilmarkt charakteristisch sind.

Als eigenständiges Wirtschaftsgut ist jede Immobilie für sich einzigartig. Entsprechend der Begrifflichkeit ergibt sich bereits aufgrund der Immobilität eine Standortgebundenheit, die zur Individualität führt. Im Zusammenspiel mit regionalen, marktbestimmenden Einflussfaktoren ergeben sich daraus verschiedene regionale Teilmärkte, die sich weiterführend in die Teilmärkte diverser Grundstücksarten zergliedern.

Auf der Grundlage der Kaufvertragsauswertungen werden allgemeine Marktdaten mittels statistischer Erhebungen durch den Gutachterausschuss gewonnen, verallgemeinert, analysiert und zusammenfassend aufbereitet. Diese Daten sollen Grundstücksteilnehmer und Fachleute bei der Einschätzung der Marktlage unterstützen.

Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge veröffentlicht seit 2015 regelmäßig im Zweijahresrhythmus einen Grundstücksmarktbericht, der neben den allgemeinen Übersichten über das Marktgeschehen auch ganz konkrete Auswertungen zu endverhandelten Preisen über bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum sowie die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten enthält. Die vorliegende Marktinformation verzichtet auf allgemeine Daten und widmet sich ausschließlich den bevorzugt abgefragten Kaufpreisübersichten, Marktanpassungsfaktoren sowie Immobilienrichtwerten, die aus den Kaufpreisen der Jahre 2021 und 2022 abzuleiten waren.

Die Veröffentlichung des nächsten Grundstücksmarktberichts ist bereits für das kommende Jahr vorgesehen. Hierin werden dann auch die allgemeinen Übersichten zu Geld- und Flächenumsätzen der Jahre 2021 und 2022 enthalten sein, die um die Kauffalldaten des Jahres 2023 ergänzt werden.

Verfügbarkeit und Preis der aktuellen Marktinformation

Die Marktinformation 2023 für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge steht in digitaler Form (als pdf-Dokument) zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Antragsformulare

Datenschutz

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen.

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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