
Um den Titel "Staatlich anerkannter Kur- oder Erholungsort" führen zu können, müssen die Gemeinden bzw. Gemeindeteile besondere Anforderungen erfüllen.
So müssen Kurorte natürliche Heilmittel des Bodens, ein besonderes Klima oder die fünf Heilfaktoren des Naturheilverfahrens nach Kneipp durch zweckentsprechende Einrichtungen vorweisen können.
Erholungsorte müssen über besondere landschaftliche Gegebenheiten und die für eine Erholung und Freizeitgestaltung erforderliche touristische Infrastruktur verfügen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Kriterien.
Geregelt ist dies im Sächsischen Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz - SächsKurG).
Anträge auf Prädikatisierung sind einzureichen beim:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bereich Landrat
Referat Wirtschaftsförderung
Zehistaer Straße 9
01796 Pirna
Nach Einholung aller Stellungnahmen und Anhörung des Landesbeirates für Kur- und Erholungsorte entscheidet das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Anerkennung.
Mit der Prädikatisierung wird ein Qualitätsmaßstab gesetzt, der sich positiv auf das Image und die Vermarktung der Region auswirkt.

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01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
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