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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Beistandschaften / Beurkundungen

  • Beratung und Unterstützung von Eltern, die allein für ihr Kind sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen
  • Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Beratung und Unterstützung von Müttern bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB)
  • Kostenfreie Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungen zu Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen (einschließlich Betreuungsunterhalt) sowie Beurkundung von gemeinsamen Sorgerechtserklärungen von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Rechtliche Vertretung von Minderjährigen im Rahmen einer Beistandschaft nach § 1712 BGB auf schriftlichen Antrag eines Elternteils mit den Wirkungskreisen:
    • Feststellung der Vaterschaft
    • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Beurkundungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

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