
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Umsetzung des Arten- und Biotopschutzes und die Umsetzung der Management- und Pflegepläne für Schutzgebiete im europäischen System "Natura 2000" (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) zuständig. Für die Umsetzung dieser Vorschriften haben Vertragsnaturschutz und geförderte Pflegemaßnahmen auf freiwilliger Basis Vorrang vor Anordnungen der Naturschutzbehörde. Diese umfassen sowohl regelmäßig wiederkehrende Pflegemaßnahmen, wie z.B. die Mahd oder Beweidung von Grünland als auch einmalige Biotop gestaltende Maßnahmen, wie z.B. die Sanierung von Teichen.
In ausgewählten Teilgebieten des Landkreises mit einer großen Bedeutung für den Naturschutz erfüllen vom Freistaat Sachsen beauftragte Naturschutzberater diese Aufgaben und entlasten somit die Naturschutzbehörde. Die Arbeit dieser Naturschutzberater wird vom Landratsamt koordiniert und betreut.
Innerhalb des Arbeitsschwerpunktes "Landschaftspflege" werden auch die systematischen oder anlassbezogenen Vorort-Kontrollen (Cross Compliance) von Landwirten zur Einhaltung der Vorschriften der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Rahmen der Gewährung von Direktzahlungen der EU abgesichert.
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