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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Stabsstelle Obere Flurbereinigungsbehörde

Ländlicher Weg

Ländlicher Weg

Der Stabsstelle Obere Flurbereinigungsbehörde sowie den Referaten Ländliche Entwicklung, Bodenordnung sind im Wesentlichen die im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) beschriebenen Aufgaben der Oberen Flurbereinigungsbehörde und der Flurbereinigungsbehörde übertragen.

Die wesentlichen Ziele sind:

  • die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Bauern durch Zusammenlegung und zweckmäßigere Gestaltung der Grundstücke sowie Ermöglichung einer neuzeitlichen Bewirtschaftung
  • die Sicherung eines geregelten Wasserabflusses sowie
  • die Sicherung und Erhaltung des gewachsenen Landschaftsbildes und Verbesserung der ökologischen Gesamtverhältnisse im jeweiligen Gebiet

Aufgaben

Erschließung der Feldflur

Erschließung der Feldflur

Gewässergestaltung

Gewässergestaltung

Zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum (Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur, Erosions-, Hochwasser-, Natur- und Landschaftsschutz) können nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist.

In Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) können großflächig Grundstücke gemeinsam mit den Eigentümern und ohne Enteignung neu geordnet werden.

Diese Verfahren werden überwiegend eingesetzt, um:

  • Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche: z.B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe)
  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung (Erosions- und Hochwasserschutz) durchzuführen
  • die Fluren durch geeignete Maßnahmen zu erschließen
  • getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse)
  • den Katasternachweis mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung zu bringen
  • bei Großbauvorhaben Flächen ohne Enteignung der Eigentümer bereit zu stellen
  • landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (z.B. durch Zerschneidung von Flächen durch Straßentrassierung oder durch zersplitterten Grundbesitz)

und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern.

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Unser Service für Sie

Matthias Krogoll - Leiter Obere Flurbereinigungsbehörde

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01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

Postanschrift:
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Fax: 03501 515-3309
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