

Ländlicher Weg
Der Stabsstelle Obere Flurbereinigungsbehörde sowie den Referaten Ländliche Entwicklung, Bodenordnung sind im Wesentlichen die im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) beschriebenen Aufgaben der Oberen Flurbereinigungsbehörde und der Flurbereinigungsbehörde übertragen.
Die wesentlichen Ziele sind:

Erschließung der Feldflur

Gewässergestaltung
Zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum (Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur, Erosions-, Hochwasser-, Natur- und Landschaftsschutz) können nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist.
In Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) können großflächig Grundstücke gemeinsam mit den Eigentümern und ohne Enteignung neu geordnet werden.
Diese Verfahren werden überwiegend eingesetzt, um:
und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern.
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