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Helfer im Katastrophenschutz

Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz

Freistellung Wehrdienst

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Der Bereich des Katastrophenschutzes lebt, wie auch der Brandschutz, von ehrenamtlich engagierten Menschen. Denn über 90 % aller Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz sind ehrenamtlich tätig.

Das Ehrenamt ist unverzichtbare Grundlage des Hilfeleistungssystems, in dem sich Bund, Länder, Kommunen und die Organisationen gemeinsam engagieren.

Denn Unfälle, Brände und Katastrophen sind allgemeine Lebensrisiken.

Feuerwehren, Private Hilfsorganisationen und Technisches Hilfswerk leisten schnelle Hilfe, wenn etwas passiert. Dafür werden allerdings Helferinnen und Helfer benötigt, welche sich in diesen Organisationen engagieren, damit im Notfall rechtzeitig Hilfe eintrifft.

Denn Hilfe ist nicht selbstverständlich!

Sinkende Helferzahlen gefährden das Hilfeleistungssystem. Faktoren, die dazu beitragen, dass sich immer weniger Menschen ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren, sind:

  • Wertewandel in der Gesellschaft
  • Demographische Entwicklung
  • Ungewissheit über den Fortbestand der Wehrpflicht
  • Arbeitsplatzrestriktionen
  • Verändertes Freizeitverhalten

Dies sind einige der Gründe, die dazu beitragen, dass die Zahl der ehrenamtlichen Helfer im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, insbesondere in Sachsen, seit Jahren rückläufig ist.

Helfen verlangt ein hohes Maß an persönlichem Engagement und sozialem Verantwortungsbewusstsein, nicht nur von den Helferinnen und Helfern, sondern von der ganzen Gesellschaft, insbesondere den Arbeitgebern.

Der Zivil- und Katastrophenschutz ist dringend auf die Mitwirkung weiterer ehrenamtlicher Helfer angewiesen. In den Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge arbeiten ca. 400 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in folgenden Organisationen und Verbänden mit:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in den Ortsverbänden des Technischen Hilfswerkes mitzuwirken.

Hauptaufgaben der Helfer im Katastrophenschutz sind der Brandschutz, das Sanitätswesen, die Betreuung, die Gefahrgutabwehr und die technische Hilfeleistung. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Rettung, Versorgung und Beförderung Verletzter
  • Bergung von Verstorbenen
  • Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung
  • Vorbereitung und Gefahrenabwehr bei Katastrophen und Großschadensereignissen, z. B. Naturkatastrophen, Freisetzung gefährlicher Stoffe und Güter, Umweltgefahren und Seuchen
  • Versorgung der eingesetzten Helfer und der Bevölkerung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln
  • Herstellung und Betrieb von Kommunikationssystemen

Ihre Mithilfe wird dringend benötigt!

  • Sind Sie technisch und sportlich interessiert?
  • Möchten Sie dieses Interesse vielleicht noch ausbauen und mit Taten untersetzen?
  • Lernen Sie gern neue Leute kennen?
  • Haben Sie Freude an gemeinschaftlichen Aktivitäten?
  • Möchten Sie darüber hinaus noch etwas für Ihre Mitmenschen tun?

Dann können Sie als Helfer im Katastrophenschutz eine anspruchsvolle Herausforderung finden - gepaart mit besonderem Engagement zum Schutz unserer Bevölkerung. Als Helfer legen Sie vor ihrem Einsatz Fachausbildungen ab, zum Beispiel spezielle Katastrophenschutzlehrgänge, technische- und Einsatzausbildung, Sprechfunk, Sanitäts- und Rettungsdienst, Schwimmen/Rettungsschwimmen oder auch Boots- und Tauchwesen. Die einzelnen Organisationen bieten jedoch auch andere sportliche und gemeinschaftliche Aktivitäten an. Jeder Helfer kann sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiter qualifizieren. Das erworbene Wissen und Können lässt sich auch in anderen Lebensbereichen nutzen. Vielleicht bieten sich auch neue berufliche Perspektiven!

Verpflichtungen als Helfer im Katastrophenschutz

Das Ehrenamt im Katastrophenschutz wird durch Verpflichtung bei einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation begründet. Diese muss rechtsverbindlich und freiwillig sein und führt zu einem Dienstverhältnis zwischen dem Helfer und der Organisation. Die Helferinnen und Helfer nehmen an dienstlichen Veranstaltungen, Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen des Trägers der Katastrophenschutzeinheit teil, der sie angehören. Die Dauer der Verpflichtung ist grundsätzlich unbefristet, kann aber in bestimmten Fällen, zum Beispiel im Rahmen der Wehrdienstfreistellung, befristet werden. Die Ausbildungszeiten sowie Art und Umfang der Ausbildung werden durch die jeweilige Organisation selbst bestimmt. In den meisten Fällen wird den ersten zwei Jahren der Verpflichtung eine Grundausbildung vorangestellt, die einer kurzfristigen Einsetzbarkeit der Helfer dient.

Freistellung vom Wehr- und Zivildienst

Durch das Wehrpflicht- und dem Zivildienstgesetz wird den Wehrpflichtigen die Möglichkeit eröffnet ihre staatsbürgerliche Verpflichtung in anderer Form als dem Wehr- bzw. Zivildienst zu erfüllen.

Wer sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet hat, wird nicht zum Grundwehrdienst / Zivildienst herangezogen, solange er im Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirkt. Dies kann sowohl durch Mitwirkung in einer Katastrophenschutzeinheit, welche von einer privaten Hilfsorganisation unterhalten wird oder in einer Brandschutzeinheit einer Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Die Mitwirkung im Katastrophenschutz ist in möglichst zusammenhängenden Zeiträumen abzuleisten, um hier die Wehrgerechtigkeit sicherzustellen.

Wer ist zuständig?

Das Referat Katastrophenschutz des Landratsamtes.

Was muss ich tun?

Die Organisation des Katastrophenschutzes, bei der eine mehrjährige Verpflichtung eingegangen wird, stellt einen formlosen Antrag.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verpflichtung muss vor der Ankündigung der Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst und vor Vollendung des 23. Lebensjahres erfolgen.

Welche Papiere muss ich mitbringen?

Die Bestätigung der Verpflichtung beim Katastrophenschutz.

Was ist sonst noch wichtig?

Helfer im Katastrophenschutz werden für die Dauer der Verpflichtung nicht zum Wehrdienst herangezogen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung kann eine Einberufung noch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter Herr Merbt, welcher Sie umfassend zum Thema Freistellung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge informiert.

Umfassende und stets aktualisierte Informationen zum Thema Ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz finden Sie auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, im Internet abrufbar unter

Dort können Sie auch die hier eingestellten Bilder als Plakate kostenlos bestellen.

Unser Service für Sie


  

Karte vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Jürgen Merbt - Sachbearbeiter Helferrecht

Hausanschrift:
01796 Pirna, Zehistaer Straße 7 (Haus F)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-456
Fax: 03501 515-222
E-Mail: E-Mail

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