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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Trink- und Badegewässerhygiene

Anzeige von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung neu geregelt

Die Abteilung Gesundheit informiert:

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Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 1. November 2011 in Kraft getreten. Damit werden Eigentümer bzw. Vermieter verpflichtet den Gesundheitsämtern alle Großanlagen zur Trinkwassererwärmung anzuzeigen, wenn eine Abgabe des Trinkwassers im Rahmen einer gewerblichen (z. B. Vermietung) oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt.

Großanlagen sind Anlagen mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle; ausgenommen sind Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Entsprechende Formblätter zur Anzeige können in der Abteilung Gesundheit des Landratsamtes angefordert oder im Internet unter dem Stichwort: "Großanlagen Trinkwassererwärmung" heruntergeladen werden.

Für die praktische Ausführung der Untersuchung ist vom Eigentümer/Vermieter ein Untersuchungslabor auszuwählen, welches die Anforderungen des § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV (Listung nach § 15 Abs. 4 auf der Landesliste eines Bundeslandes, s. unter www.gesunde.sachsen.de/ Landesliste Trinkwasseruntersuchungsstellen) erfüllt. Gemeinsam mit dem akkreditierten Probenehmer der Untersuchungsstelle sind geeignete Probenstellen auszuwählen.

Die Abteilung Gesundheit muss bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen von 100/100 ml Wasser sofort informiert werden. In diesem Fall sind durch das entsprechende Labor die Kopfdaten sowie die Ergebnisse der Wasseranalysen umgehend an das Gesundheitsamt in elektronischer Form zu übermitteln. Dazu ist das Octoware-Schnittstellenformat anzuwenden.

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Abteilung Gesundheit
Referat Hygiene
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde

Tel.: 03501 515-827 (Pirna) und 03504 620-2417 (Dippoldiswalde)

Trinkwasserhygiene

  • Regelmäßige Überwachung der Wasserversorgungsanlagen durch Kontrollen einschließlich Probenahme
  • Information der Bevölkerung über Verwendungszweck und Einschränkungen beim Genuss von Trinkwasser
  • Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten
  • Beratung der Inhaber von Anlagen der Hausinstallation bei der Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität
  • Beratung über Wartung und Modernisierung von Wasseranlagen

Badegewässerhygiene

  • Regelmäßige Überwachung, Kontrolle und Probenahme in öffentlichen- und gewerblichen Hallenbädern, Freibädern, Badeseen, Therapiebecken und Saunen
  • Einleitung von Maßnahmen bei Beanstandungen und Nichteinhaltung der Gesetzlichkeiten
  • Beratung bei Modernisierungen und Umbauten

 

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Unser Service für Sie

Dr. Ute Paul - Referatsleiterin

Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-2301
Fax: 03501 515-2309
E-Mail: E-Mail

Dagmar Hocke - Hygieneinspektorin

Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03504 620-2417
E-Mail: E-Mail

Annett Tauer - Hygieneinspektorin

Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-2315
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Kerstin Herbert - Hygieneinspektorin

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01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

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01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-2312
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Carola Münn - Hygieneinspektorin

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01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-2313
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