
Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind
Im Sinne des Gesetzes zählen hierzu nicht Anlagen, deren Stilllegung nach Atomgesetz genehmigt werden muss.
Von einer kontaminierten Fläche können sich Schadstoffe in gasförmiger, flüssiger oder fester Form ausbreiten und so auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser einwirken. Auch durch direkten Kontakt mit einer Altlast ist eine Schadstoffaufnahme möglich.
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind insgesamt 1.738 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen bekannt. Das Vorgehen der Altlastenbehandlung ist im BBodSchG geregelt.
Altlasten und Altlastenverdachtsflächen werden in einem sachsenweiten Kataster erfasst, dem Sächsischen ALtlastenKAtaster (SALKA). Ebenso werden die Ergebnisse von Altlastenuntersuchungen und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in dieses Kataster eingetragen. Daraus lassen sich der jeweilige Bearbeitungsstand und der Handlungsbedarf ablesen.
Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster erhält jeder Antragsteller im Rahmen des Rechtes auf Umweltinformation. Für eine entsprechende schriftliche Anfrage (per Post, Fax oder E-Mail) wird die Flurstücksnummer und der Gemarkungsname des Flurstückes benötigt. Der Anfragende erhält gegen Gebühr eine Information, ob das betreffende Grundstück im SALKA erfasst ist. Bei Bedarf werden auch die Angaben zu einer eventuell vorhandenen Altlast oder altlastenverdächtigen Fläche mitgeteilt.
Wesentliche Teile der Altlastenbehandlung sind:
Die Maßnahmen sind stufenweise durchzuführen. Je nach Ergebnis der einen Stufe werden Untersuchungen oder Maßnahmen der nächsten Stufe erforderlich. Die Stufenmethodik gewährleistet, dass der Aufwand und damit die Kosten dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Der Umfang einer Sanierung und damit auch deren Kosten sind immer von der möglichen Gefahr, die von der Altlast ausgeht, und von der Art, wie Grundstücke weiter genutzt werden sollen, abhängig.
Für eine Nutzung als Kinderspielplatz muss die Sanierung viel umfassender durchgeführt werden als z.B. für eine Nutzung als PKW-Parkplatz, da Kinder direkten Kontakt mit dem Boden haben.
Der Freistaat Sachsen förderte Vorhaben der Altlastenbehandlung, die modellhaften Charakter haben.
Das Gebiet des Freitaler "Saugrundes" wurde 1997 in das Förderprogramm aufgenommen. Die Altlastensituation im Freitaler Saugrund ist sehr komplex. Es gibt radioaktive und konventionelle Altlasten. Das Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Wohnnachbarschaft. Es gibt viele betroffene Flurstücke mit unterschiedlichen Eigentümern. Darüber hinaus ist nicht nur eine Behörde zuständig.
1997 begann das Vorhaben mit der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur Beschreibung der Standortsituation, zur Analyse und Bewertung der Altlasten und Ableitung einer Rangfolge für die Maßnahmen.

Freital Saugrund, Schlammteiche 2 (hinten links) und 3 (rechts), Weißeritz Humuswerk (vorn mitte) 2008
Seitdem ist viel geschehen, wovon auch die Bevölkerung etwas spüren konnte. Am Standort gibt es inzwischen bereits fertig sanierte und nachgenutzte Bereiche, wie z.B. einen Baumarkt und die Humuswirtschaft Freital.
Die Maßnahmen zur Gesamtsanierung dauern noch an.
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