

Die alte Waschmaschine lässt sich nicht mehr reparieren. Sie wird entsorgt. Aus Kleidern werden irgendwann Lumpen und landen in der Tonne. Jeder kennt geleerte Flaschen, Gläser, Dosen, Becher. Jedem ist der täglich anfallende Hausmüll ein Begriff.
Jedes Produkt kann früher oder später Abfall werden. Abfälle sind zu verwerten oder in dafür zugelassenen Anlagen gefahrlos zu beseitigen. Verwertung und Beseitigung sind beides Formen der Entsorgung. Bei einer Verwertung werden bestimmte stoffliche Anteile oder die Energie (Heizwert) der Abfälle genutzt. Bei einer Beseitigung ist das nicht der Fall. Hier steht die Deponie am Ende des Entsorgungsweges.
Es gibt gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Als gefährlich werden Abfälle bezeichnet, wenn sie wegen ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können.
Für diese gefährlichen Abfälle hat der Gesetzgeber erhöhte Anforderungen festgelegt. So sind die gefährlichen Abfälle besonders zu kennzeichnen (Abfallverzeichnisverordnung). Der Entsorgungsweg dieser Abfälle ist über Nachweise zu dokumentieren und zu überwachen (Nachweisverordnung).
Zum einen ermöglicht das Nachweisverfahren den Abfallbehörden die Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle. Zum anderen soll das Verfahren auch erleichtern, Abfallstatistiken zu erstellen. Die Abfallstatistik wiederum dient der weiteren Planung in der Abfallwirtschaft.
Ab 01.04.2010 wird das bisher in Papierform ausgeführte Nachweisverfahren komplett durch die elektronische Form des Verfahrens ersetzt.
Der Landkreis betreibt keine eigenen Anlagen zur Beseitigung von Abfällen.
Bis zum 1. Januar 2005 waren die Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis Inhaber der auf dem Kreisgebiet befindlichen Altdeponien.
Bei diesen Anlagen handelt es sich i. d. R. um zu DDR-Zeit betriebene Deponien, die mittlerweile jedoch geschlossen sind und zur Erfüllung der Entsorgungsaufgaben nicht mehr benötigt werden. Im Jahr 2004 wurde dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAEO) die Inhaberschaft der Altdeponien zum 1. Januar 2005 übertragen. Damit ist der ZAOE auch für den ordnungsgemäßen Abschluss dieser Anlagen verantwortlich.
Für den Vollzug der zum Deponiebetrieb einzuhaltenden Rechtsvorschriften ist die Landesdirektion Dresden zuständig.
Diese Aufgabe nimmt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) wahr.
Wenn Sie Fragen zur Hausmüllentsorgung, zum Abfallkalender oder zu Ihren Gebühren haben und wenn Sie Ihren Haushalt für die Abfallentsorgung anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an:
ZAOE
Meißner Straße 151a
01445 Radebeul
Service-Telefon: 03 51 / 40 40 40
Fax: 03 51 / 40 40 45 - 50
Die gesetzliche Pflicht zur Nachweisführung bei der Abfallentsorgung besteht für
Als gefährlich werden Abfälle bezeichnet, wenn sie wegen ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können.
Wenn bei Abfallerzeugern im Jahr nicht mehr als 20 Tonnen gefährlicher Abfälle je Abfallschlüssel anfallen, kann der Nachweis vom Einsammler über einen Sammelentsorgungsnachweis geführt werden. Die Pflicht zur Führung von Übernahmescheinen bleibt bestehen.
Wer nachweispflichtige Abfälle zur Entsorgung in eine Abfallentsorgungsanlage bringen oder solche Abfälle dort annehmen will, muss vor Beginn die Zulässigkeit des Entsorgungsweges belegen (Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis).
Das Nachweisverfahren ermöglicht den Abfallbehörden die Kontrolle des Weges des Abfalls und der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle. Zum anderen soll das Verfahren auch erleichtern, Abfallstatistiken zu erstellen. Die Abfallstatistik wiederum dient der weiteren Planung in der Abfallwirtschaft.
Ab 01.04.2010 wird das bisher in Papierform ausgeführte Nachweisverfahren komplett durch die elektronische Form des Verfahrens ersetzt.
Wenn Ihr Betrieb im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angesiedelt ist, ist das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 3, Abteilung Umwelt, Referat Abfall/Boden/Altlasten die zuständige untere Abfallbehörde.
Ihren Antrag können Sie uns formlos schriftlich oder mit dem ausgefüllten Formblatt (s. Link) zusenden.
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Antragstellung.
Die unteren Abfallbehörden sind jeweils zuständig für die Entsorgungsanlagen, die in ihrem Kreisgebiet angesiedelt sind.
Das bedeutet, wenn Sie eine Entsorgung von Abfällen in eine Entsorgungsanlage innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beabsichtigen, dann ist das Referat Abfall/Boden/Altlasten Ihr zuständiger Partner.
Für die Entsorgungsnachweise und Sammelentsorgungsnachweise gibt es vorgeschriebene Formulare, die Sie im Handel käuflich erwerben können.
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor Beginn der geplanten Entsorgung um den entsprechenden Nachweis zu kümmern, denn die Behörde muss den eingereichten Nachweis prüfen. Der Gesetzgeber hat der Behörde dafür 30 Kalendertage nach Posteingang eingeräumt (wenn die Nachweiserklärung vollständig ist und den Anforderungen entspricht).
Wenn Ihre Firma im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ansässig ist, dann ist das Referat Abfall/Boden/Altlasten die für Ihren Antrag auf Transportgenehmigung zuständige untere Abfallbehörde.
Für die Antragstellung gibt es ein Formular, das im Handel käuflich erworben werden kann.
Folgende weitere Unterlagen zum Antrag sind notwendig:
1. für Antragsteller (Betriebsinhaber):
2. für den gesetzlichen Vertreter des Betriebsinhabers, bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten:
3. für die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen:
Der Antrag ist bitte in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vorher mit Ihrem Antrag an die Behörde zu wenden, denn die Behörde muss den eingereichten Nachweis prüfen.
Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03504 620-3446 |
|---|---|
| Fax: | 03504 620-3409 |
| E-Mail: |
Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03504 620-3445 |
|---|---|
| Fax: | 03504 620-3409 |
| E-Mail: |
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-3448 |
|---|---|
| Fax: | 03501 515-8-3448 |
| E-Mail: |
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-3427 |
|---|---|
| Fax: | 03501 515-8-3427 |
| E-Mail: |
Hausanschrift:
01744 Dippoldiwalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03504 620-3443 |
|---|---|
| Fax: | 03504 620-3409 |
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| Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
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