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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Wehrpflichtige (Grundwehrdienstleistende, Wehrübende) und Zivildienstleistende erhalten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

Die nachstehend angeführten Leistungen erhalten:

  • Grundwehrdienstleistende für die Dauer des gesetzlichen Wehrdienstes
  • Wehrübende während Wehrübungen
  • Zivildienstleistende für die Dauer des gesetzlichen Zivildienstes

 

Leistungen nach dem USG sind:

  • Allgemeine Leistungen nach § 5 für anspruchsberechtigte Familienangehörige im engeren Sinne
  • Einzelleistungen nach § 6 für anspruchsberechtigte sonstige Familienangehörige
  • Sonderleistungen nach § 7, dazu gehören:
    • die Erstattung von Beiträgen gegen Vermögensnachteile (außer Kfz)
    • Ruhensbeiträge zu privaten Krankenversicherungen, private Pflegeversicherungen zu Gunsten Wehrpflichtiger, für die keine Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung entrichtet werden
    • Ersatz der Aufwendungen für Bau oder Kauf von eigenem selbst genutzten Wohnraum
    • Bestattungskosten für Familienangehörige
  • Mietbeihilfe nach § 7a, für Wehrpflichtige, die alleinstehend und Mieter von Wohnraum sind (auch Wohngemeinschaften, jedoch nicht mit Eltern oder Großeltern)
  • Wirtschaftsbeihilfe nach § 7b für Selbständige
  • Härteausgleich nach § 23, u.a. Kreditkostenbeihilfe, Abstellkosten für Fahrzeuge, Betreuung von Kindern bei Wehrübungen
  • Leistungen für Grundwehrdienst leistende Sanitätsoffiziere nach § 12a
  • Verdienstausfallentschädigung nach § 13 bei Wehrübungen
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Jeanette Respondek - Sachbearbeiterin Unterhaltssicherung

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