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Foto-Impressionen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
 

Kraftfahrzeugzulassung (Kfz Zulassung, Zulassungsstelle)

Zulassungsangelegenheiten können nur umgehend bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

Nachfolgend sind erforderliche Unterlagen für den jeweiligen Anwendungsfall als Überblick zusammengestellt.

Internetzulassung

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bequem von zu Hause Ihren Zulassungsvorgang vorzubereiten.

Sie haben dadurch den Vorteil, dass Sie Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsbehörde verkürzen, da Sie nach Abschluss der Erfassung Ihrer Daten einen individuellen Termin mit der Zulassungsbehörde vereinbaren.

Sie melden sich dann zur vereinbarten Zeit gleich am Schalter und werden schnellstmöglich bedient. 

Selbstverständlich können Sie sich zu Ihrem Zulassungsvorgang ein Wunschkennzeichen wählen bzw. ein Wunschkennzeichen vorab online reservieren. Die Gebühr für die Inanspruchnahme eines Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Eine Online-Reservierung wird für die Dauer von 90 Kalendertagen vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zulassung, so erlischt die Reservierung automatisch.

Termine für die Abholung sind für die Hauptstelle Pirna und ebenfalls für die Nebenstellen Freital und Sebnitz möglich.

Internetzulassung für Händler

Ab dem 1. Februar 2012 besteht die Möglichkeit für registrierte Händler den Weg der Internetzulassung zu nutzen.

Für Fragen stehen Ihnen:

Frau Schober (KFZ-Zulassung Pirna)- Telefon: 03501/515-4244
Herr Hanitzsch (KFZ-Zulassung Pirna) - Telefon: 03501/515-4238
Herr Pychynski ((KFZ-Zulassung Freital) - Telefon: 0351/648-5303
zur Verfügung.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges - Neuzulassung

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im Zulassungsbezirk zugelassen war (auf neuen Halter) - Umschreibung innerhalb des Kreises

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschilder (wenn vorhanden) bei Kennzeichenwechsel (Wunschkennzeichen oder Verlust / Diebstahl)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war - Umschreibung außerhalb mit / ohne Halterwechsel

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Wiederzulassung des Fahrzeugs auf den bisherigen Halter im gleichen Zulassungsbezirk - Wiederinbetriebnahme mit / ohne Adressänderung

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschilder (wenn bei Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Außerbetriebsetzung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bisheriges / bisherige Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis (nur bei Verschrottung)

Eine Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht durch Dritte durchgeführt werden.

Erneuerung der Prüf- oder Siegelplaketten auf dem / den Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen

  • Amtliches Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Änderung der Anschrift / des Namens innerhalb des Zulassungsbezirks - Halterdatenänderung

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur bei Namensänderung)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Änderung der technischen Daten

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur wenn darin Änderungen vorgenommen werden)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt immer mit dem Tag der Beantragung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5 Tage und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Eine Rückgabe der Kennzeichen entfällt.

Verlust von Fahrzeugpapieren

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Soweit nicht beide verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

Im Regelfall ist eine Versicherung an Eides statt in der Zulassungsbehörde abzugeben. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.

Zuteilung eines Saisonkennzeichens

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur bei Namensänderung)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • Diebstahlanzeige (Tagebuch-Nr.) der Polizei oder Versicherung an Eides statt über den Verlust noch vorhandenes amtliches Kennzeichen
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Zuteilung eines H-Oldtimer-Kennzeichens

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer - nur, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder jetzt umgeschrieben wird)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Führungszeugnis
  • Verkehrszentralregisterauszug
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
  • Neufahrzeuge: Zusätzlich bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: eine Übereinstimmungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
  • Versicherungsbestätigung (gelb) (in Papierform)
  • Nachweis über entrichtete Kfz-Steuer (bei Zuteilung über mehr als 3 Monate)
  • Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter

Bitte prüfen Sie vor der Zulassung:

  • die Gültigkeit Ihres Ausweispapiers

Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält

  • ob die im Rahmen Ihres Fahrzeuges eingeschlagene Fahrgestellnummer mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief eingetragenen Fahrgestellnummer übereinstimmt
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Unser Service für Sie

Kfz Zulassung - Hauptstelle Pirna

Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-4234 bis 4246
Fax: 03501 515-8-4244
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Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr
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Kfz Zulassung - Nebenstelle Freital

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