Kraftfahrzeugzulassung (Kfz Zulassung, Zulassungsstelle)
Zulassungsangelegenheiten können nur umgehend bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Nachfolgend sind erforderliche Unterlagen für den jeweiligen Anwendungsfall als Überblick zusammengestellt.
Internetzulassung
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bequem von zu Hause Ihren Zulassungsvorgang vorzubereiten.
Sie haben dadurch den Vorteil, dass Sie Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsbehörde verkürzen, da Sie nach Abschluss der Erfassung Ihrer Daten einen individuellen Termin mit der Zulassungsbehörde vereinbaren.
Sie melden sich dann zur vereinbarten Zeit gleich am Schalter und werden schnellstmöglich bedient.
Selbstverständlich können Sie sich zu Ihrem Zulassungsvorgang ein Wunschkennzeichen wählen bzw. ein Wunschkennzeichen vorab online reservieren. Die Gebühr für die Inanspruchnahme eines Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Eine Online-Reservierung wird für die Dauer von 90 Kalendertagen vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zulassung, so erlischt die Reservierung automatisch.
Termine für die Abholung sind für die Hauptstelle Pirna und ebenfalls für die Nebenstellen Freital und Sebnitz möglich.
Internetzulassung für Händler
Ab dem 1. Februar 2012 besteht die Möglichkeit für registrierte Händler den Weg der Internetzulassung zu nutzen.
Für Fragen stehen Ihnen:
Frau Schober (KFZ-Zulassung Pirna)- Telefon: 03501/515-4244
Herr Hanitzsch (KFZ-Zulassung Pirna) - Telefon: 03501/515-4238
Herr Pychynski ((KFZ-Zulassung Freital) - Telefon: 0351/648-5303
zur Verfügung.
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges - Neuzulassung
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im Zulassungsbezirk zugelassen war (auf neuen Halter) - Umschreibung innerhalb des Kreises
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Kennzeichenschilder (wenn vorhanden) bei Kennzeichenwechsel (Wunschkennzeichen oder Verlust / Diebstahl)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war - Umschreibung außerhalb mit / ohne Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Wiederzulassung des Fahrzeugs auf den bisherigen Halter im gleichen Zulassungsbezirk - Wiederinbetriebnahme mit / ohne Adressänderung
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Kennzeichenschilder (wenn bei Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bisheriges / bisherige Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis (nur bei Verschrottung)
Eine Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht durch Dritte durchgeführt werden.
Erneuerung der Prüf- oder Siegelplaketten auf dem / den Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- Amtliches Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Änderung der Anschrift / des Namens innerhalb des Zulassungsbezirks - Halterdatenänderung
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur bei Namensänderung)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Änderung der technischen Daten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur wenn darin Änderungen vorgenommen werden)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt immer mit dem Tag der Beantragung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5 Tage und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Eine Rückgabe der Kennzeichen entfällt.
Verlust von Fahrzeugpapieren
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Soweit nicht beide verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
Im Regelfall ist eine Versicherung an Eides statt in der Zulassungsbehörde abzugeben. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.
Zuteilung eines Saisonkennzeichens
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur bei Namensänderung)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Diebstahlanzeige (Tagebuch-Nr.) der Polizei oder Versicherung an Eides statt über den Verlust noch vorhandenes amtliches Kennzeichen
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zuteilung eines H-Oldtimer-Kennzeichens
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Gutachten nach § 23 StVZO
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer - nur, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder jetzt umgeschrieben wird)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Führungszeugnis
- Verkehrszentralregisterauszug
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
Weitere Informationen und Hinweise
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Neufahrzeuge: Zusätzlich bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: eine Übereinstimmungsbescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
- Versicherungsbestätigung (gelb) (in Papierform)
- Nachweis über entrichtete Kfz-Steuer (bei Zuteilung über mehr als 3 Monate)
- Bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter
Bitte prüfen Sie vor der Zulassung:
- die Gültigkeit Ihres Ausweispapiers
Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält
- ob die im Rahmen Ihres Fahrzeuges eingeschlagene Fahrgestellnummer mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief eingetragenen Fahrgestellnummer übereinstimmt